Wie viele Fahrzeuge sind möglich?
Maximal können zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zugelassen werden. Beide müssen das identische Kennzeichenformat haben und sich innerhalb der gleichen EU-Fahrzeugklasse befinden. Diese sind M1 (Pkw und Wohnmobil), L (Motorräder) und 01 (Anhänger bis 750 Kilogramm). Sowohl eines der Fahrzeuge als auch beide können Oldtimer sein. Eine Paarung Pkw und Motorrad ist hingegen nicht möglich.
Wie sieht das Wechselkennzeichen aus?
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: ein kleinerer Teil mit einer Unterscheidungsziffer und, sofern notwendig, dem H-Buchstaben für Oldtimer. Dieser Abschnitt bleibt stets fest vorne und hinten am jeweiligen Fahrzeug montiert. Getauscht wird das Grundkennzeichen, also zum Beispiel M-XY 1234, welches beide Fahrzeuge zugeteilt bekommen. So ist sofort erkennbar, welches Fahrzeug "aktiv" ist und welches nicht.
Was kostet das Wechselkennzeichen?
Die reinen Kosten für die Schilder werden auf rund 40 Euro geschätzt, können aber lokal variieren. Die Verwaltungsgebühr ist pro Fahrzeug sechs Euro teurer als normal. Beispiel: In München kämen so jeweils 33 Euro zusammen, also 66 Euro für ein Fahrzeug-Duo. Wichtig: Wechselkennzeichen gibt es nicht als Saisonkennzeichen, rote Nummern, Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen.
Welche Strafen drohen?
Wird ein Fahrzeug ohne vollständiges Wechselkennzeichen gefahren, drohen ein Bußgeld von 50 Euro plus drei Punkte in Flensburg. Das Abstellen ohne vollständiges Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße wird mit 40 Euro geahndet. Auch der Versicherungsschutz kann im Einzelfall gefährdet sein.
Welche Vorteile bietet das Wechselkennzeichen?
Weniger als erhofft: Anders als etwa in der Schweiz müssen hierzulande beide Fahrzeuge voll versteuert und versichert werden. Bundesverkehrsminister Ramsauer sieht in dem neuen Kennzeichen einen Anreiz für Elektroautos, weil diese von der Kfz-Steuer befreit sind. Kritiker monieren aber, dass das Wechselkennzeichen nur jenen nutzt, die das jeweils andere Fahrzeug auf Privatgrund abstellen können. Allerdings ermöglicht das neue Kennzeichen, Wohnmobile oder Oldtimer im Gegensatz zu einem Saisonkennzeichen auch ganzjährig zu nutzen.
Spart man bei der Versicherung?
Ja. Viele Anbieter wollen spezielle Pakete schnüren. Wie viel man exakt spart, hängt von den Fahrzeugen und dem persönlichen Tarif ab. Laut dem Automobilclub ADAC können das im Einzelfall fast 500 Euro jährlich sein. Übrigens kann ein Fahrzeug vollkaskoversichert sein und das andere nur mit Teilkasko.
26 Meinungen zu "Kennzeichen zum Tauschen"
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Klausme
Sonntag, 26.08.2012, 11:26 Uhr Da haben sich div. Arbeitsgruppen (Beamten) Jahre lang mit beschäftigt (Zeit abgesessen) und was kam dabei raus, nichts brauchbares (auf deutsch Scheiße). Wenn man in der freien Wirtschaft so eine Arbeit abliefert wird man zum Teufel gejagt. Es hätte doch so einfach sein können. Leider wars das jetzt wollte mir nähmlich ein Cabrio als Zweitwagen zulegen. Schade! -
babasch
Dienstag, 03.07.2012, 08:46 Uhr ...und was müssen wir Normalos nun feststellen? Die überstudierten möchtegern Doktoren die uns regieren (diktieren) wollen, sind tatsächlich jenseits jeglicher Realität, nicht die einfachsten Dinge bringen sie auf die Reihe, aber wichtig machen! Leute, "geht um Himmelswillen zu den nächsten Wahlen" -
Donautaler
Mittwoch, 27.06.2012, 13:23 Uhr Wie schon mal hier geschrieben: Da gibt es noch deutlich Nachholbedarf Herr Verkehrsminister: Der Kunde sprich Fahrzeughalter wünscht sich Flexibilität und Sparmöglichkeiten - möchte sich aber ganz sicher nicht gerne in eine vom Ministerium gewünschte Richtung dirigieren lassen. Bevor ich mir ein solches Kennzeichen besorgen würde, müßte es unter allen Fahrzeugarten durchgewechselt werden können und die Anzahl der auf einen Kennzeichensatz zuzulassenden Fahrzeuge müßte sich mindestens bei fünf bewegen: Vom Motorrad über Pkw bis Traktor. Und ganz sicher muß sich der Herr Minister noch von der Vorstellung verabschieden, von allen Fahrzeugen Steuern zu kassieren - fahren darf man ja immer nur eines. Herr Minister: Sechs! Zum Nachbessern wegtreten! Nun aber hurtig schnell mit kurzen schnellen Schritten Herr Minister: Nachbessern (lassen) -
Klaus56
Dienstag, 26.06.2012, 11:02 Uhr Man braucht nicht "dämliche Regierung" zu sagen,man sagt ja auch nicht "weißer Schimmel" -
EinerVon82Mill
Montag, 25.06.2012, 17:55 Uhr a) Beide Fahrzeuge voll versteuert und versichert .... b) Beide Fahrzeuge u.a. aus einer "Fahrzeuggruppe" ... (z.B. u.a. nicht möglich: 1x PKW 1x Krad oder 1x "Winter-PKW" 1x "Sommer-PKW" oder 1x "Reise-PKW 1x "Stadt-PKW" oder 1x Oldtimer 1x "Normalo" ... usw.) c) Das nicht betriebene Fahrzeug [ Meine Anmerkung dazu: Das ja auch voll versteuert und versichert ist, bzw. sein muß (!!!) ] darf nicht auf öffentlichen Straßenraum abgestellt sein, d.h. nur auf Privatgelände. Da waren sie wieder, die - 1 2 3: ? ? ? d) ... nur _zwei_ Fahrzeuge (aus einer Fahrzeuggruppe) - Wo ist der Sinn von Wechsel - Kennzeichen? e) ... Schade. Damit haben sich Wechselkennzeichen erzatzlos erledigt. Eigentlich haben WIR ALLE von den "Versordnungs- und Gesetzesmacher" verdient, daß diese bürgernah agieren. Aber leider, weit gefehlt. Denn die sind ja alle Lichtjahr von dem entfernt, was WIR ALLE wünschen. Ich werde wieder zur Wahl gehen. So etwas wie Euch "Entscheider und Vorschriftenmacher", will ich nicht haben. -
maltibo
Sonntag, 24.06.2012, 13:58 Uhr Für wehn wurde es gemacht, wem hilfts ? Nur den Reichen! Wer hat schon einen privaten abstellplatz! Aber für beide Fzg. müssen Steuern gezahlt werden! Wofür ? Wenn ich nur ein Fzg. auf der Strasse lassen darf! Das sollte sich mal ein Rechtsanwalt mit beschäftigen!!! Wie immer bei dieser Regierung = alles für die Reichen - Nein Danke !!!!!! -
meckerfuzzi
Sonntag, 24.06.2012, 12:25 Uhr welcher hirnlose politiker hat sich denn das ausgedacht das war bestimmt der ramsauer!
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