Bekannt von Flugzeugen und Schiffen
Am bekanntesten ist wohl die Blackbox von Flugzeugen, die aus Flugdatenschreiber und Stimmrekorder besteht. Durch die Analyse der Blackbox lässt sich nach einem Absturz leichter die Unfallursache herausfinden. Bei großen Schiffen und Fähren ist seit 2002 ebenfalls ein solches Gerät vorgeschrieben, das hier Voyage Data Recorder heißt. Für Automobile werden bereits kommerziell einfache Geräte für die Windschutzscheibe angeboten, die im Wesentlichen nur ab einer bestimmten Verzögerung eine Videoaufzeichnung starten. Doch auch ausgeklügeltere Angebote gibt es. So verkauft VDO Kienzle einen Unfalldatenspeicher, der die Längs- und Querbeschleunigung, Richtungsänderungen, die Geschwindigkeit, die Betätigung von Bremsen, Blinkern und mehr aufzeichnet. Experten versprechen sich von solchen Geräten auch, dass sich der Fahrer vorsichtiger verhält.
Kosten und Datenschutz noch ungeklärt
CDU-Verkehrssicherheitsexperte Gero Storjohann sagte der Saarbrücker Zeitung, vor der Einführung der Blackbox müssten noch Kostenfragen und datenschutzrechtliche Aspekte geklärt werden. Nach dem Bericht soll eine Blackbox mehrere hundert Euro kosten. Wie die Zeitung weiter berichtet, gibt es auch in Brüssel Pläne für eine Blackbox-Einführung. So hat der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments die Kommission schon vor einiger Zeit aufgefordert, bis Ende 2012 einen Regelungsvorschlag vorzulegen. Danach soll die Blackbox schrittweise zunächst in Leihautos, später auch in Firmen- und Privatfahrzeugen eingeführt werden.
213 Meinungen zu "Eine "Black Box" fürs Auto"
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astrof
Mittwoch, 29.08.2012, 15:44 Uhr @ Skipper56: Das sind keine Nichtskönner. Die können sehr wohl etwas, nämlich den Bürger gängeln, überwachen und abzocken. "1984" hat halt bis 2012 gebraucht. Angesichts der zunehmend schärferen Sicherheitsbestimmungen und Verbote für die Öffentlichkeit wäre es mein Vorschlag, daß alle dafür verantwortlichen Politiker Deutschland sofort verlassen, schließlich besteht dessen Bevölkerung ihrer Meinung nach ja nur noch aus Kriminellen. -
Skipper56
Mittwoch, 29.08.2012, 14:14 Uhr Was erwarten wir denn, aus Brüssel und Berlin? Diese Nichtskönner müssen doch eine Daseinsberechtigung haben -
studienrat
Mittwoch, 29.08.2012, 11:37 Uhr @ caralho, S.13: Das mag sein, dass die Unfallrekonstruktion zeitlich aufwändig sein kann. Aber weshalb sollte sich ein Autofahrer selbst belasten müssen, indem ein technisches Gerät Daten aufzeichnet, die ausgewertet werden können, um ihm eine strafbare Handlung nachzuweisen? das ist grundgesetzwidrig. Leider verhält es sich so, dass insbesondere nach dem 11.9.2001 sich keiner der Politiker mehr um die Grundrechte der Bürger schert. Und die von RTL & Co verblödete Bevölkerung nimmt all das widerstandlos hin. Wenn man sich mal die Mühe macht, zusammen zu zählen, wie viele Regelungen seit 2001 für verfassungswidrig erkärt worden sind, sowie die Anzahl der Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in denen Deutschland unterlegen ist, kann man sehr wohl zu dem Schluss kommen, dass Deutschland seit 11 Jahren von verfassungsfeindlichen Parteien regiert wird... -
IlPuffo
Mittwoch, 29.08.2012, 08:34 Uhr @martin669 Du solltest nicht Äpfel mit Birnen vergleichn. -
caos44
Dienstag, 28.08.2012, 16:55 Uhr T83, ich geb dir mal ein Biespiel, was so wirklich passiert ist: Auffahrunfall, im hinteren Auto sitzen 2 Leute, im vorderen nur der Fahrer. Der Beifahrer im hinteren Auto bezeugt nun, daß der vordere rückwärtsgefahren sei und das Auto von vorne gerammt hätte. Aussage gegen Aussage: 2:1, er Hintermann gewinnt den Prozess. Oder Auffahrunfall, ein stehendes Fahrzeug wird auf ein anderes aufgeschoben. Fahrer und Beifahrer des letzten Autos behaupten nun, der mittlere sei ungebremst auf seinen Vordermann aufgefahren, so daß es kein Anzeichen dafür gab, daß sie mit einem Anhalten des Mittleren zu rechnen haben. der Mittlere berichtet hingegen, er hat von hinten einen Schlag bekommen und wurde aufgeschoben. In diesen Fällen hilft die Box bei der Feststellung des Verursachers. Und solche Schutzbehauptungen und Lügen gibts alle Nase lang vor Gericht. -
T83
Dienstag, 28.08.2012, 16:45 Uhr Oder geht es bei der Blackbox eher darum, den Versicherungen unter die Arme zu greifen. Wenn man auf den letzten 20 Kilometern vor einem Unfall irgendwo auch nur 1 km/h zu schnell unterwegs war, darf die Versicherung von der Erstattung der Unfallkosten absehen. Als ob die Versicherungen nicht schon genug Geld durch ihre betrügerischen "Riester-Renten" machen. -
T83
Dienstag, 28.08.2012, 16:41 Uhr Ich kapier nicht, was eine Blackbox in einem Auto zu suchen hat. Normalerweise kracht ein Auto nicht einfach gegen eine Bergspitze im indonesischen Urwald oder in einen belebten Stadtteil. Auch versinkt es nicht spurlos auf Hoher See. In den meisten Fällen können die Unfallursachen anhand der Spuren am Unfallort (Bremsspuren usw.), Witterungsbedingungen und Zeugenaussagen ermittelt werden. Die meisten Fragen im Zusammenhang mit einem Autounfall sind also durchaus mit den bisherigen Methoden ermittelbar. Wozu soll eine Blackbox also dienen außer zur Abzocke und Geldschneiderei??
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