Zur mobilen Ansicht wechseln

29.11.2012, 13:23 Uhr

Führerschein und Sünderkartei: Das ändert sich 2013 für Autofahrer

2013 müssen sich Verkehrsteilnehmer an einige Neuerungen auf deutschen Straßen gewöhnen. Neben neuen Regeln für den Führerschein, der geplanten Umstellung der Verkehrssünderkartei und der Verschärfung von Umweltzonen, sind auch Radfahrer von einigen Änderungen in der Straßenverkehrsordnung betroffen. Wir liefern Ihnen auf den folgenden Seiten einen Überblick über alle relevanten Regelungen, die Sie im nächsten Jahr erwarten.

VonWEB.DE Redakteur Marinus Brandl

Neue Führerscheine ab Januar befristet gültig

Die wohl größte Änderung 2013 betrifft alle Führerscheininhaber: Denn neue Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 beantragt und ausgestellt werden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Mit der Änderung setzt Deutschland eine Richtlinie (3. Führerscheinrichtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der verschiedenen Fahrerlaubnisse in Europa um.

Flensburg

Wegen neuem System soll Flensburg viele alte Vergehen streichen. >

Die Befristung bezieht sich dabei auf das Dokument selbst, nicht auf die zugrunde liegende Fahrerlaubnis. Das bedeutet für den Fahrer im Klartext: Das Dokument läuft ab, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (z.B. Berufskraftfahrer, Busfahrer). Das Verfallsdatum des Führerscheins soll hauptsächlich der Aktualisierung des Namens sowie des Lichtbildes dienen, wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf seinen Internetseiten bekannt gibt. Allerdings werden, ähnlich wie bei Pass und Personalausweis, mit jeder neuen Ausstellung Gebühren fällig.

Eine Pflicht zum Umtausch gibt es derzeit nicht. Inhaber älterer Führerscheine müssen sich also vorerst keine Sorgen machen, plötzlich ohne Fahrerlaubnis unterwegs zu sein. Auch der alte "Lappen" bleibt inklusive aller eingetragenen Klassen gültig, allerdings nicht unbegrenzt: Denn spätestens bis Ende 2032 müssen alle Führerscheine den Vorgaben der 3. Führerscheinrichtlinie entsprechen. Doch auch bei einem Umtausch bleiben alle bis dahin eingetragenen Klassen im Dokument erhalten. Niemand muss also nach einem Führerscheinwechsel fürchten, sein Auto nicht mehr fahren zu dürfen.

Neue Fahrerlaubnisklassen, Anpassung bei Motorrädern

Neben den Änderungen bei der Gültigkeit des Führerscheins, werden auch die Fahrzeugklassen des Dokuments neu geregelt. So wird ab Januar 2013 die neue Fahrzeugklasse "AM" geschaffen. Sie beinhaltet zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraft-Fahrzeuge bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde, einem Hubraum von 50 Kubikzentimetern, beziehungsweise einer Leistung von vier Kilowatt. Bislang wurden solche Fahrzeuge in den Klassen "M" und "S" geführt.

Angepasst werden die Regeln für Motorräder der Klasse "A1". Bislang galt eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h. Nun führt der Gesetzgeber stattdessen eine Grenze des Leistungsgewichts ein. Diese liegt bei 0,1 Kilowatt pro Kilogramm.

Ebenfalls neu sind die Regelungen für sogenannte "Trikes". Inhaber alter Führerscheine können die Fahrzeuge auch weiterhin mit dem normalen Auto-Führerschein fahren, Führerschein-Neulinge müssen für Trikes künftig einen Motorrad-Führerschein besitzen und mindestens 21 Jahre alt sein.

Vereinfachung der Anhängerregel

Auch die bislang etwas verwirrende "Anhängerregel" wird vereinfacht. Jeder Autofahrer darf einen Anhänger an einem Wagen befördern, wenn das Auto nicht mehr als 3.500 Kilogramm wiegt und die Gesamtmasse des Anhängers 750 Kilogramm nicht übersteigt. Schwerere Anhänger sind dann erlaubt, wenn die Gesamtmasse der Kombination, also Anhänger und Zugfahrzeug, nicht über der Grenze von 3,5 Tonnen liegt. Ist der Anhänger schwerer, wird anstatt Klasse "B" die höhere Klasse "BE" fällig.

Vor allem für Karavan-Fahrer wichtig ist die neue Klasse "B96". Ein Zugfahrzeug der Klasse "B", das ist der normale PKW bis 3,5 Tonnen, in Kombination mit einem Anhänger der mehr als 750 Kilogramm wiegt, darf in der Gesamtmasse nicht mehr als 4.250 Kilogramm auf die Waage bringen. Dann ist der Transport auch weiterhin ohne Zusatzprüfung möglich und dem legalen Urlaub im fahrbaren Heim steht nichts im Wege.

Alle News vom: 29. November 2012 Zur Übersicht: Auto

289 Meinungen zu "Das ändert sich für Autofahrer"

  • grundrechte666
    Dienstag, 02.04.2013, 12:56 Uhr
    Ja das ist doch nur Abzocke und EU Bürokratenmist, diese hochbezahlten Flachzangen in Brüsssel haben ja sonst nix besseres zu tun. Dieser ganze EU mist hat doch keinem Land wirklich was gebracht, man sollte raus aus der EU und wieder die DM einführen, dann könnten wir wieder selsbständig agieren und würden uns den ganzen Mst sparen.
  • teebeer
    Dienstag, 22.01.2013, 11:25 Uhr
    Was soll dieser Bürokratenscheiß. Kostet nur Gebühren für NICHTS
  • Perle1985
    Samstag, 05.01.2013, 15:11 Uhr
    Na toll, Geldabzocke hoch Hundert! Ich kann mir den Frührerschein schon jetzt nicht leisten, dann mache ich eben keinen, wenn die Gesetze so hart sind. Der Personalausweiß kostet schon viel zu viel, jetzt noch der Führerschein, nein danke! Alles wird teurer, die Lebensmittel sind auch schon wieder um mindestens 10 Cent teurer geworden, Strom dann auch noch. Mal sehen wo wir in 10 Jahren sind! Echt traurig! Der Mensch ist nicht mehr so wichtig, nur das Geld, Ruhm und so ein Kram! Letztendlich ist das auch egal ob man sich aufregt, passiert ja doch so und ändert sich nicht viel. Man versucht das Beste daraus zu machen! Ist vielleicht sogar Billiger, wenn man mit öffentlichen Verkersmitteln fährt, sparrt man sich reperaturkosten! Nur blöd für Leute die auf dem Land leben!
  • esip
    Mittwoch, 12.12.2012, 11:52 Uhr
    Früher waren die Führerscheiklassen sehr kompliziert: Klasse I, Motorrad (mit Beiwagen), Klasse II (LKW ab, 7,5to), Klasse III PKW (mit Anhänger) usw Heute ist es doch viel übersichtlicher: Betrieb mit Anhänger, wenn das Gesamtgewicht 3500kg nicht übersteigt und das Zugfahrzeug mit der Klasse B betrieben werden darf oder es sich um ein Caravan.....
  • aritas1
    Freitag, 30.11.2012, 17:43 Uhr
    mal sehen was aus dem Ei schlüpft, wenn es ausgebrütet ist ! ?
Partnerangebote
Spektakulärer Unfall: LKW hängt von Melbourne BridgeVideo

Australien: Fahrer dieses Lastwagen hatte unglaubliches Glück. >

Wertvolle Oldtimer: Dauerregen bei der Mille MigliaVideo

Bei der diesjährigen Mille Miglia hatten es vor allem Cabrios schwer. >

Der BMW 5er erhält ein Facelift, neue Motoren und moderne Technik

Die Änderungen liegen allerdings eher unter dem Blech. >


Internet Made in GermanyWEB.DE 2013 - Marke des JahrhundertsIhr WEB.de-Postfach ist grünWeb.de unterstützt Unicef

Sie lesen gerade: Was Autofahrer 2013 erwartet. Führerschein, Verkehrssünderdatei, Umweltzone: Alles wird neu.