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29.11.2012, 12:44 Uhr

Teures Knöllchen: Auto stand drei Jahre auf Flughafen-Parkplatz

(am) - Die US-Amerikanerin Jennifer Fitzgerald hat in Chicago einen Rekord aufgestellt, auf den sie gerne verzichtet hätte. Sie muss das wohl teuerste Parkticket der Welt bezahlen. Dabei wusste die Frau anfangs gar nicht, dass sie überhaupt ein Auto besaß.

Fitzgerald sagte aus, dass ihr damaliger Freund das Auto, einen 1999 Chevy Monte Carlo, erworben hätte und es auf ihren Namen registrieren ließ. Als sich das Paar 2009 trennte, habe der Ex-Freund, ohne Fitzgerald darüber zu informieren, den Wagen am Flughafen-Parkplatz stehen lassen.

Einmal parken: 105.761,81 Dollar

Die Folge: Die arbeitslose Single-Mutter muss nun insgesamt 687 Parktickets über genau 105.761,81 Dollar (rund 81.440 Euro) bezahlen - die höchste Summe, die je in Chicago für Parktickets und Mahngebühren je beglichen werden musste.

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Die zweitteuerste Summe belief sich auf rund 65.000 Dollar (etwa 50.050 Euro) für mehr als 400 Parktickets.

Das Gesetz, das "Chicago state law", besagt, dass jedes Auto, das länger als 30 Tage im städtischen Gebiet abgestellt wurde, sofort in eine Verwahrungsstelle oder zumindest in eine von der Stadt autorisierte Garage abgeschleppt werden muss. Fitzgerald geht nun gerichtlich dagegen vor und argumentiert, dass sie die meisten Tickets gar nicht erhalten hätte, wenn das Auto ordnungsgemäß entfernt worden wäre.

Außerdem beteuert die US-Amerikanerin, dass sie bereits versucht habe, das Auto vom Flughafen zu entfernen. Sie habe das Fahrzeug wegfahren wollen, rief die Polizei zu Hilfe und ließ sogar die Nummernschilder abmontieren. Jedoch ohne Erfolg: das Auto blieb stehen und die Parktickets wurden weiterhin ausgestellt. Erst am 26. Oktober 2012 - drei Jahre später - wurde das Fahrzeug abgeschleppt. Es steht derzeit auf einem Abschlepphof in Chicago.

Fitzgerald will nicht zahlen

Fitzgerald weigert sich aber, den Betrag zu bezahlen. Sie verklagt nun ihren Ex-Freund, die Stadt Chicago und United Airlines. Fitzgeralds Ansicht nach hätte die Fluggesellschaft das Auto nach 30 Tagen abschleppen lassen müssen. Ein Rechtsanwalt übernahm kostenlos den Fall der US-Amerikanerin. Sie befindet sich aufgrund der Parkticket-Schulden in enormer Geldnot und musste deswegen auch ihren Führerschein abgeben.

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35 Meinungen zu "Dieses Knöllchen hat's in sich"

  • devilfriend
    Samstag, 01.12.2012, 16:28 Uhr
    Beim Thema Generalsukzession habe ich noch einen wichtigen Punkt vergessen, da ja ausdrücklich nach "Besitz" gefragt wurde: Entsprechendes gilt auch für den Besitz, also das "Faktische-Haben" der Sachen des Erblassers, da § 857 BGB lautet: "Der Besitz geht auf den Erben über.". Also ist der einzige Erbe in Frankfurt in dem Augenblick Eigentümer und Besitzer des Autos seines Erbonkels in Australien (den er gar nicht persönlich kennt), wenn dieser seinen letzten Atemzug tut. Klingt merkwürdig, ist aber so.
  • devilfriend
    Samstag, 01.12.2012, 16:23 Uhr
    doart fragte: "Kann man ein Auto besitzen ohne zu wissen dass man ein Auto besitzt ?" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Ja, das ist auch nach deutschem Recht möglich, beispielsweise nach deutschen Erbrecht: § 1922 Abs. 1 BGB lautet: "(1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über." Das bezieht sich auf die eigentumsrechtliche / vermögensrechtliche Seite und wird Generalsukzession genannt. Dies bedeutet, dass der Erbe bzw. die Erben mit dem Tod des Erblassers automatisch und vollständig in diejenige vermögensrechtliche Position einrücken, die der Erblasser im Augenblick seines Todes hinterlässt. Außerdem ist bei der Beurteilung des Falles in den USA zu berücksichtigen, was der Forenbesucher "Darfichmal" richtig anmerkte: Es gibt eine Halterhaftung, nicht nur bei uns, sondern in wohl den meisten Ländern der Erde. So abwegig ist der "AMI-Fall" wohl doch nicht, wenn auch sehr bedauerlich für die Betroffene.
  • Balox
    Freitag, 30.11.2012, 15:32 Uhr
    @Jackfun Der Führeschein wird nicht aus Geldmangel eingezogen sondern wegen 600 offener Tickets Is wie mit den punkten in Flensburg denke ich Zuviele offene Verfahren gegen dich Lappen weg ka ob das so ist kann ich mir aber so gut erklären
  • lahi86
    Freitag, 30.11.2012, 13:31 Uhr
    Also wenn man der Frau Glauben schenkt (und das tue ich, denn ihre Argumente klingen für mich logisch), dann drücke ich ihr die Daumen, dass sie den Fall gewinnt und nichts zahlen muss. Sowas bescheuertes! Nicht zu fassen!
  • Selena1992
    Freitag, 30.11.2012, 12:22 Uhr
    Das ist doch eine erfundene Geschichte. In diesem Sinne...Schönes Wochenende und schönen 1. Advent.
  • JackFun
    Freitag, 30.11.2012, 10:21 Uhr
    Darfichmal Das glaube ich, aber warum musste sie aufgrund der "Schulden" den Führerschein abgeben? Ich meine, wenn ich Schulden habe, hat das doch mit dem FS nichts zu tun? Wenn sie ihn zur Strafe wg. der Knollen abgeben muss, wäre das noch halbwegs nachzuvollziehen. Und auch die Frage, warum der Versuch, den Wagen wegzuholen, selbst mit Polizei, ohne Erfolg blieb, ist mir ein Rätsel.
  • Darfichmal
    Freitag, 30.11.2012, 10:14 Uhr
    JackFun Ganz einfach, in einem Land wo es in weiten Teilen nicht mal Gehwege gibt bist du ohne Führerschein sozusagen ein nobody. Quasi eine elektronische Fußfessel.
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