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14.12.2012, 14:46 Uhr

Punktereform: Jetzt beschlossen

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Das Bundeskabinett hat am 12. Dezember 2012 den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Neuregelung des Punktesystems in Flensburg beschlossen. Nun müssen Bundestag und Bundesrat über den Entwurf entscheiden. Bis die Neuregelung in Kraft tritt, wird es allerdings noch einige Zeit dauern. Es ist jedoch beabsichtigt, die gesetzlichen Grundlagen noch in dieser Legislaturperiode, das heißt bis spätestens zur Bundestagswahl im Herbst 2013, zu schaffen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Statt wie bisher sieben Punktekategorien sieht die Neuregelung lediglich noch drei Kategorien vor. Ordnungswidrigkeiten mit bisher ein bis vier Punkten sollen in Zukunft als Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, mit einem Punkt bewertet werden.

Verstöße, die bisher drei oder vier Punkte einbrachten sowie Straftaten ohne Führerscheinentzug sollen nach der Neuregelung mit zwei Punkten geahndet werden. Schwere Straftaten wie beispielsweise Nötigung durch massives Drängeln sollen drei Punkte einbringen. Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht gefährden, wie beispielsweise das Fahren in eine Umweltzone ohne passende Plakette, werden in Zukunft nicht mehr mit Punkten bestraft, dafür allerdings zum Teil mit höheren Bußgeldern belegt.

Führerschein schon bei acht Punkten weg

Der Führerschein ist nach der Reform nicht mehr wie bisher bei spätestens 18 Punkten weg, sondern bei acht. Allerdings wird auch die Eintragungsgrenze leicht angehoben. Das bedeutet, dass nicht wie bisher Verstöße mit einer Strafe ab 40 Euro zu einem Punkt führen, sondern diese Schwelle auf 60 Euro ansteigt.

Punkte-Tacho zur einfachen Darstellung

0 Punkte in Flensburg

Das Kabinett beschließt Reform der Verkehrssünderkartei. >

Zur anschaulichen Darstellung gibt es den so genannte Punkte-Tacho, der die einzelnen Einstufungen farblich unterschiedlich zeigt. Bei bis zu drei Punkten (Grün) erfolgt eine Vormerkung ohne weitere Maßnahmen. Wer vier bis fünf Punkte erreicht (Gelb), erhält eine Ermahnung. Beim Punktestand von sechs oder sieben (Rot) wird eine Verwarnung in Verbindung mit einer Anordnung zur Nachschulung angeordnet. Sind acht Punkte erreicht (Schwarz), wird die Fahrerlaubnis entzogen und kann nach frühestens einem halben Jahr neu beantragt werden.

Tilgungshemmung wird abgeschafft

Die bisherige Tilgungshemmung wird abgeschafft. Bisher verlängerte jeder Punkt die Verjährungsfrist für alle anderen Einträge. In Zukunft soll jeder Verstoß gesondert verjähren können. Freiwillige Aufbauseminare zum Punkteabbau sind nicht mehr vorgesehen.

Alle News vom: 14. Dezember 2012 Zur Übersicht: Auto

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