EU-Führerschein kommt: Der langsame Abschied vom "Lappen" auf Lebenszeit
Berlin (dpa) - Es ist der langsame Abschied vom "Lappen" auf Lebenszeit: An diesem Samstag (19. Januar) greift eine europäische Richtlinie, die einige Änderungen für deutsche Autofahrer bringt. Neue Führerscheine bekommen künftig ein Haltbarkeitsdatum von höchstens 15 Jahren - und alle existierenden noch eine Galgenfrist von 20 Jahren bis Anfang 2033. Spätestens dann müssen auch Millionen graue und rosafarbene Fahrerlaubnisse mit Fotos aus Jugendzeiten getauscht werden. Die Aktion, die mehr Sicherheit bringen soll, ist umstritten.
Warum ändert die EU die Führerscheinregeln?
Die bereits 2006 beschlossene Richtlinie vereinheitlicht die Vorschriften zu mehr als 110 Führerscheinarten in Europa. Ziel der regelmäßigen Erneuerungspflicht ist nach Angaben der EU-Kommission dabei auch, dass Führerscheine immer einen möglichst aktuellen Fälschungsschutz haben - zum Beispiel Hologramme. Außerdem ist der Besitzer bei Polizeikontrollen leichter zu identifizieren, wenn das Foto höchstens 15 Jahre alt ist. Die "Verfallsfrist" der Dokumente ermöglicht EU-Staaten zudem, die Straßenverkehrstauglichkeit der Besitzer zu prüfen, falls nationale Regelungen das vorsehen.
Was bedeutet das für Deutschland?
Auch in Deutschland stecken unterschiedliche Führerscheintypen in Portemonnaies und Handschuhfächern - neben den klassischen "Lappen" auch kleine im Scheckkartenformat. Insgesamt sind es nach Schätzungen 54 Millionen. Eine sofortige Umtauschpflicht für bisherige Dokumente gibt es nicht. Bis spätestens 18. Januar 2033 muss dann aber jeder einen neuen EU-Führerschein haben. Den gibt es bei vorherigem Verlust auch als Ersatz. Dabei bleiben "alle erworbenen Besitzstände" für bestimmte Fahrzeugklassen erhalten, wie das Bundesverkehrsministerium erläutert. Gesundheitschecks oder Prüfungen sind nicht vorgesehen, außer für Fahrzeuglenker mit Extra-Verantwortung wie Busfahrer. Das Tauschen dürfte laut Autofahrerclub ADAC etwa 20 Euro Gebühr kosten.
Lohnt sich der Aufwand für den Umtausch?
Die neue Erneuerungspflicht im 15-Jahres-Takt ist umstritten. "Das ist ein Hyperbürokratismus", sagt Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Millionen Dokumente müssten ersetzt werden, nur weil es um ein neues Passbild gehe. Zusammen mit dem Personalausweis könne man Fahrer doch auch bei älteren Porträts gut identifizieren. Dagegen sieht der ADAC "eine sinnvolle Regelung", wie Markus Schäpe, Leiter für Verkehrsrecht, sagt. Ältere Dokumente ließen sich per Farbkopierer leicht fälschen. Ein EU-weites Register verhindere künftig zudem, dass manche Fahrer sich bei Entzug des "Lappens" im Ausland einen neuen besorgten.
Was ändert sich noch?
Durchforstet werden zum Stichtag 19. Januar auch Vorschriften für mehrere Fahrzeugklassen, vor allem bei Motorrädern. Neu ist zum Beispiel eine Moped-Klasse mit dem Kürzel AM für Krafträder mit zwei oder drei Rädern. Darunter fallen auch Trikes, für die bisher normale Pkw-Führerscheine galten, sowie Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern (Quads). Eines bleibt prinzipiell wie es ist: Führerscheine sind im Grunde nur ein amtlicher Beleg für die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs, wie das Kraftfahrtbundesamt erläutert: "Ein Führerschein kann gestohlen werden, die Fahrerlaubnis hingegen nicht."
137 Meinungen zu "Tschüss, alter Lappen! "
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McLane2
Donnerstag, 14.02.2013, 11:01 Uhr Ich werde jedenfalls meinen alten grauen Lappen behalten und die EU kann mich gerne kreuzweise! -
mrswong
Dienstag, 22.01.2013, 12:24 Uhr Ich möchte meinen rosa-Schein behalten... Da werde ich in der Disco immer ganz ungläubig angesehen, wenn sie nach meinem Ausweis fragen :-D -
Critters
Dienstag, 22.01.2013, 12:19 Uhr Alles nur eine reine Abzocke. Da gibst du Geld aus für ein neues Foto, und dann für den neuen Führerschein. Die Gier der Regierung kennt keine Grenzen. -
Opossum666
Dienstag, 22.01.2013, 11:39 Uhr Was soll dieser bürokratische Schwachsinn? Rechtswidrig ist das obendrein, denn in den rosa Lappen steht unter 7. "Gültigkeit unbefristet" und das wird sich wohl kaum auf die Fahrerlaubnis sondern auf das Dokument beziehen. In meiner Karte ist in Spalte 11 (Fussnote: gültig bis) nur für die Klasse CE ein Datum eingetragen und das ist mir Wurscht. Alle anderen Zeilen sind leer. Das bedeutet für mich, dass es da keine Beschränkungen gibt. Oder wird das etwa so ausgelegt, dass es keine Gültigkeit gibt und ich mit ungültigen Papieren fahre?? Jedenfalls sehe ich aufgrund dieser Eintragungen bzw. Nicht-Eintragungen auch nach 2033 keine Notwendigkeit für einen kostenpflichtigen Umtausch auf ein befristetes Dokument. -
lastkraftwagenlenker
Dienstag, 22.01.2013, 11:31 Uhr McLane........................................Einen Waffenstillstand oder Friedensvertrag, wie Du sagst, brauchen wir gar nicht mehr. Wir haben das 2 + 4 Abkommen, dadurch entfällt der Friedensvertrag und wir haben faktisch selbigen, ohne ihn jemals unterschrieben zu haben. Dank des 2 + 4 Abkommens! -
lastkraftwagenlenker
Dienstag, 22.01.2013, 11:26 Uhr hm stativ, deine politischen kenntnisse scheinen auch nicht gerade die besten zu sein, ansonsten wüsste ich gerne, wo wir heute noch *besatzerland* sind, wirst du mir aber sicherlich gleich sagen. -
McLane2
Dienstag, 22.01.2013, 09:57 Uhr @ sinica, Seite 13: "Die Paneuropäische Idee hat dazu geführt, das wir seit über 60 Jahren in Frieden im eigenen Land leben können" Wir haben keinen Frieden, wir haben immer noch NUR Waffenstillstand! Nur mal so zur Info
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