Winterreifen im Urlaub
In Frankreich und in Italien können Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Im Aostatal darf man bis zum 20. April nur mit Winterreifen unterwegs sein. Eine zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht besteht auch in Slowenien (vom 15. November bis 15. März), Finnland (vom 1. Dezember bis 29. Februar) und Schweden (vom 1. Dezember bis 31. März). Vom 1. November 2008 an müssen auch in Österreich bei schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten angebracht sein. Schneeketten sind allerdings nur bei einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht erlaubt. Die neue Winterreifenpflicht gilt immer bis zum 15. April.
In der Schweiz, Dänemark und Norwegen besteht keine generelle Pflicht für Winterreifen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen wird man aber in der Schweiz erheblich mithaftbar gemacht. Behindert man den Verkehr durch die falschen Schlappen, werden Geldbußen verhängt, die nach Aussagen des ADAC im Ausland sehr hoch sein können.
Bisher wurde hierzu noch keine Meinung abgegeben. Aber Sie haben doch bestimmt eine!
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