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Bußgeldkatalog: Beleuchtung und Warnzeichen

Schnee, Eis, Matsch und Salz machen das Autofahren im Winter mitunter zu einer riskanten Angelegenheit. Gute Sicht ist unabdingbar, um Unfälle zu vermeiden.

Bei trübem Wetter sollte man die Scheinwerfer auch tagsüber einschalten, um besser zu sehen und gesehen zu werden. Doch Vorsicht: Sind die Scheinwerfer verschmutzt, verringert sich die Sichtweite um bis zu 40 Prozent. Wenn noch dazu die Windsschutzscheibe verschmiert ist und der Gegenverkehr blendet, kann sich die Sichtweite um bis zu 77 Prozent reduzieren.

Fazit: Reinigen Sie die Scheinwerfer regelmäßig. Sorgen Sie überdies für ausreichend Wasser in der Scheibenwischanlage und legen Sie besonderes Augenmerk auf die Scheibenwischerblätter.

Beleuchtung und Warnzeichen

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt 10 Euro - - -
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt (mit Gefährdung) 15 Euro - - -
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt (mit Sachbeschädigung) 35 Euro - - -
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren 10 Euro - - -
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren (mit Gefährdung) 15 Euro - - -
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren (mit Sachbeschädigung) 35 Euro - - -
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen (innerorts) 25 Euro - - -
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen (außerorts) 40 Euro 3 - -
Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren 10 Euro - - -
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet 20 Euro - - -
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet (mit Sachbeschädigung) 35 Euro - - -
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10 Euro - - -
Missbrauch der Warnblinkanlage 5 Euro - - -
Missbrauch von Hupe und Lichthupe 10 Euro - - -
Missbrauch von Hupe und Lichthupe (mit Belästigung) 20 Euro - - -
Einsatz unerlaubter Schallzeichen 10 Euro - - -

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