Bußgeldkatalog: Beleuchtung und Warnzeichen
Bei trübem Wetter sollte man die Scheinwerfer auch tagsüber einschalten, um besser zu sehen und gesehen zu werden. Doch Vorsicht: Sind die Scheinwerfer verschmutzt, verringert sich die Sichtweite um bis zu 40 Prozent. Wenn noch dazu die Windsschutzscheibe verschmiert ist und der Gegenverkehr blendet, kann sich die Sichtweite um bis zu 77 Prozent reduzieren.
Fazit: Reinigen Sie die Scheinwerfer regelmäßig. Sorgen Sie überdies für ausreichend Wasser in der Scheibenwischanlage und legen Sie besonderes Augenmerk auf die Scheibenwischerblätter.
Beleuchtung und Warnzeichen
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Hinweis |
| Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt | 10 Euro | - | - | - |
| Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt (mit Gefährdung) | 15 Euro | - | - | - |
| Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt (mit Sachbeschädigung) | 35 Euro | - | - | - |
| Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren | 10 Euro | - | - | - |
| Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren (mit Gefährdung) | 15 Euro | - | - | - |
| Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren (mit Sachbeschädigung) | 35 Euro | - | - | - |
| Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen (innerorts) | 25 Euro | - | - | - |
| Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen (außerorts) | 40 Euro | 3 | - | - |
| Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren | 10 Euro | - | - | - |
| Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet | 20 Euro | - | - | - |
| Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet (mit Sachbeschädigung) | 35 Euro | - | - | - |
| Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt | 10 Euro | - | - | - |
| Missbrauch der Warnblinkanlage | 5 Euro | - | - | - |
| Missbrauch von Hupe und Lichthupe | 10 Euro | - | - | - |
| Missbrauch von Hupe und Lichthupe (mit Belästigung) | 20 Euro | - | - | - |
| Einsatz unerlaubter Schallzeichen | 10 Euro | - | - | - |
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