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Bußgeldkatalog: Papiere, HU und Technik

"Bis dass der TÜV uns scheidet": Alle zwei Jahre steht die Hauptuntersuchung (HU) an, die sicherstellen soll, dass keine Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsmängeln auf deutschen Straßen unterwegs sind.

Gerade Besitzer älterer Autos bangen darum, ob ihr geliebtes Gefährt noch für weitere zwei Jahre zugelassen wird. Der kritische Blick des Prüfers untersucht das Fahrzeug beispielsweise auf Roststellen, schwache Bremsen und das Funktionieren der Beleuchtungsanlage. Außerdem kann er auch einen Blick auf den Verbandskasten werfen: Deswegen sollte vor einer HU immer kontrolliert werden, ob dieser sein Haltbarkeitsdatum auch nicht überschritten hat.

Mit der HU fällt auch die Abgasuntersuchung (AU) an. Dabei wird überprüft, ob die Abgaswerte innerhalb einer bestimmten Abgasnorm bleiben. Diese Norm variiert je nach Fahrzeugalter und -typ.

Papiere, HU und Technik

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Meldepflichtige Änderungen (neue Anschrift, Halterwechsel, Abmeldung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Erwerb, Einfuhr) der Zulassungsstelle nicht mitgeteilt 15 Euro - - -
HU um bis zu 2 Monate überzogen 15 Euro - - -
HU um 2 bis zu 4 Monate überzogen 25 Euro - - -
HU um 4 bis zu 8 Monate überzogen 40 Euro 1 - -
HU um mehr als 8 Monate überzogen 75 Euro 2 - -
AU zwischen 2 und 8 Monate überschritten 15 Euro - - -
AU über 8 Monate überschritten 40 Euro 1 - -
Mit unzulässiger Mischbereifung gefahren 15 Euro - - -
Als Halter die Fahrt mit unzulässiger Mischbereifung angeordnet oder zugelassen 30 Euro - - -
Mit Reifen ohne Mindestprofiltiefe von 1,6 mm gefahren 50 Euro 3 - -
Als Halter die Fahrt ohne Mindestprofiltiefe von 1,6mm angeordnet oder zugelassen 75 Euro 3 - -
Verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben 90 Euro 3 - -
Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50 Euro 3 - -
Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben 20 Euro - - -
Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen 15 Euro - - -
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 20% 95 Euro 3 - -
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 25% 140 Euro 3 - -
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 30 % 235 Euro 3 - -
Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind 20 Euro - - -
Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind (zusätzlich mit Behinderung) 40 Euro 1 - -

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