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Bußgeldkatalog: Halten und Parken

Wenn das berühmte Knöllchen erstmal unter dem Scheibenwischer klemmt, ist es zu spät: falsch geparkt!

Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt davon ab, wo und wie lange man falsch geparkt hat. Ist die Parkuhr erst eine halbe Stunde abgelaufen, fallen lediglich fünf Euro an. Wer sich in einer Feuerwehreinfahrt positioniert, für den wird es nicht nur teuer: Im schlimmsten Fall wird der Wagen auch noch abgeschleppt.

Nach dem ersten Schock gilt es, den Wagen wieder zu finden. Nur wo? Auskunft gibt die nächste Polizeidienststelle oder das Ordnungsamt.

Halten und Parken

Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist 15 Euro - - -
dergleichen mit Behinderung 25 Euro - - -
dergleichen länger als eine Stunde 35 Euro - - -
Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen 15 Euro - - -
dergleichen mit Behinderung 25 Euro - - -
dergleichen länger als eine Stunde 25 Euro - - -
zusätzlich mit Behinderung 35 Euro - - -
Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen 40 Euro 1 - -
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten 10 Euro - - -
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten 35 Euro - - -
dergleichen mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 50 Euro 1 - -
Halten in zweiter Reihe 15 Euro - - -
dergleichen mit Behinderung 20 Euro - - -
Parken in zweiter Reihe 20 Euro - - -
dergleichen mit Behinderung 25 Euro - - -
dergleichen länger als 15 Minuten 30 Euro - - -
dergleichen zusätzlich mit Behinderung 35 Euro - - -
Parken auf Sperrflächen 25 Euro - - -
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen 10 Euro - - -
dergleichen mit Behinderung 15 Euro - - -
dergleichen länger als 3 Stunden 20 Euro - - -
dergleichen zusätzlich mit Behinderung 30 Euro - - -
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist 10 Euro - - -
dergleichen mit Behinderung 15 Euro - - -
dergleichen länger als 3 Stunden 20 Euro - - -
dergleichen zusätzlich mit Behinderung 30 Euro - - -
Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe
bis zu 30 Minuten 5 Euro - - -
dergleichen bis zu 1 Stunde 10 Euro - - -
dergleichen bis zu 2 Stunden 15 Euro - - -
dergleichen bis zu 3 Stunden 20 Euro - - -
dergleichen über 3 Stunden 25 Euro - - -
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz 35 Euro - - -
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10 Euro - - -
Parklücke einem Berechtigten weggenommen 10 Euro - - -
Parken in Fußgängerbereichen 30 Euro - - -
dergleichen mit Behinderung 35 Euro - - -
dergleichen länger als 3 Stunden 35 Euro - - -
Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen 20 Euro - - -
Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet 10 Euro - - -
dergleichen mit Sachbeschädigung 25 Euro - - -
Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen 15 Euro - - -
dergleichen mit Sachbeschädigung 25 Euro - - -
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten 20 Euro - - -
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken 25 Euro - - -

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