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03.12.2012, 10:22 Uhr

Riskantes Surfen: Private Internetnutzung kann den Job kosten

München (dpa/tmn) - Bezahlte Arbeitszeit für private Angelegenheiten nutzen: Keine gute Idee, wenn man die Stelle behalten möchte. Das gilt auch für Aktivitäten im Internet. Wer ständig in Onlineshops stöbert, kann sogar ohne Vorwand gekündigt werden.

Zwischen zwei dienstlichen Anrufen einen Blick aufs eigene Facebook-Profil werfen, nach einer Mail an den Lieferanten schnell noch Konzerttickets online kaufen: Private Internetnutzung im Job ist in vielen deutschen Büros üblich. "In immer mehr Berufen sitzt man den ganzen Tag an einem PC mit Internetanschluss", sagt Elisabeth Keller-Stoltenhoff, Rechtsanwältin für Arbeits- und IT-Recht aus München. "Da ist die Versuchung groß, auch mal Nicht-Dienstliches zu erledigen." Doch für Chefs ist das kein Kavaliersdelikt: Wer im Job trotz eines Verbotes privat das Internet nutzt, riskiert seinen Arbeitsplatz.

"Ein Angestellter wird für berufliche Tätigkeiten bezahlt, nicht fürs Rumsurfen. Daher ist eine private Internetnutzung am Arbeitsplatz zunächst immer unzulässig", sagt Tjark Menssen, Rechtsschutz-Experte des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Privatnutzung des Netzes ausdrücklich erlaubt oder stillschweigend geduldet wird. Von einer Duldung kann man ausgehen, wenn dem Vorgesetzten bekannt ist, dass Mitarbeiter während der Arbeitszeit private Mails checken oder Videoclips anschauen und er nicht dagegen einschreitet. "In so einem Fall kann der Chef nicht plötzlich eine Kündigung aussprechen", erklärt Sebastian Dramburg, Fachanwalt für IT-Recht aus Berlin.

Doch auch wenn ein Chef zunächst nichts sagt: Das Handeln des Arbeitnehmers bleibt eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht. Bei einem ausdrücklichen Verbot der privaten Nutzung des Internets habe der Arbeitgeber außerdem fast immer das Recht, den Seitenverlauf und damit das Surfverhalten seiner Angestellten zu überprüfen, sagt IT-Rechtsanwalt Ulrich Höpfner aus Fulda.

Ist der private Internetgebrauch im Büro strikt untersagt, drohen einem trotzdem surfenden Angestellten Konsequenzen. Dabei muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden: Ein Mitarbeiter darf nicht beim ersten Verstoß entlassen werden, auch wenn er eine Erklärung unterschrieben hat, die jede private Netznutzung verbietet (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 6 Sa 682/09). Das Gleiche gilt, wenn er per Rundmail darauf hingewiesen wurde, dass jede private Mail zur Kündigung führt (Landesarbeitsgericht Hessen, Az.: 5 Sa 987/01). "In der Regel muss zuerst eine Abmahnung kommen", sagt IT-Anwalt Dramburg.

Bei einer Wiederholung des Privatsurfens kann aber die Entlassung folgen, ebenso bei krassem Fehlverhalten. Das ist etwa der Fall, wenn ein Mitarbeiter pornographische Fotos herunterlädt.

Ob eine Kündigung vor Gericht Bestand hat, hängt auch davon ab, ob eine starke Beeinträchtigung der Arbeit gegeben ist. "Bei mehr als 15 Minuten Privatsurfen pro Acht-Stunden-Tag wird es kritisch, da ist mindestens eine Abmahnung drin", warnt Dramburg. Wer mehr als eine Stunde pro Tag in der Dienstzeit surft, muss auch eine direkte Entlassung fürchten (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 581/04).

Alle News vom: 3. Dezember 2012 Zur Übersicht: Beruf

8 Meinungen zu "Riskantes Surfen im Job"

  • kommenundgehen
    Montag, 03.12.2012, 14:38 Uhr
    "Riskantes Surfen im Job" Mit Recht. Viele kennen keine Grenzen und nützen ein einmal genehmigtes Surfen schamlos aus und wenn man den Mitarbeiter ermahnt ist noch beleidigt und behauptet, dass das Surfen ja erlaubt wurde. Der beste Beweis dafür, wie verkommen einige Mitarbeiter sind ist der, dass imanh irgendwo einen Karton hinstellt und und einen Zettel drauflegt, dass dieser nicht geöffnet und der Inhalt angeschaut werden darf. Schon nach kürzester Zeit hält es jemand nicht mehr aus und schaut in den Karton. Winston Churchill saget einmal: Manche Mitarbeiter halten den Chef für einen räudigen Wolf, den man totschlagen müsse. Andere sehen in ihm eine Kuh, die man ununterbrochen melken könne. Nur wenige erkennen in ihm das Pferd, das den Karren zieht.
  • mausbaermk1
    Montag, 03.12.2012, 13:30 Uhr
    dieser artikel steht so oder ähnlich alle 2-3 monate irgendwo. was soll uns als arbeitnehmer damit sugeriert werden und was ist der ungemein neue infogehalt an diesem artikel? mitlerweile dürfte das doch nun auch der letzte wissen wie die rechssprechung die angelegenheit sieht. wenn allerdings das betriebsklima so ist, dass der chef einen wegen so einer geschichte abmahnt oder rauswirft, dann sollte man sich überlegen ob das der richtige platz für einen als angestellten ist und besser selber kündigen. es gibt sicher einen besseren arbeitgeber, der zu schätzen weiss wenn sich ein angestellter in seine arbeit hängt wenn zu tun ist, länger bleibt wenn es not tut und dafür nicht abmahnt oder kündigt wenn nichts zu tun ist un der angstellte mal surft. manche arbeitgeber denken warscheinlich wirklich mitarbeiter sind ihre sklaven...
  • TorneRose
    Montag, 03.12.2012, 13:26 Uhr
    "ich bin non stop am surfen oder ich schaue fern oder ich schlafe im arbeit.....ich arbeite nicht in deutschland....und arbeite nachts an der reception in einem hotel an der beach.....mehr sog i net:)" bist du grieche?
  • Puma1949
    Montag, 03.12.2012, 13:24 Uhr
    Wenn der Chef NEIN sagt, dann hat man sich daran zu halten, wenn einem der Job wichtig ist. Es geht dabei ja längst nicht mehr um die Kosten, Firmen haben sicher alle Flatrates, es geht darum, dass man die Arbeit vernachlässigt und mit dem Kopf sonstwo ist, auch noch eine Weile nachher. Außerdem fragt sich, WO gesurft wird. Ihr wisst, was ich meine… Mein letzter Chef hatte das klug gelöst: Wir durften in der Mittagspause, vor und nach der Arbeit. Damals hatte noch nicht flächendeckend jeder einen PC zu Hause. Zusatz zu der Erlaubnis: „Aber bitte mit Hirn, ihr wisst, dass man das alles nachvollziehen kann!“ Das sagt wohl alles.
  • lahi86
    Montag, 03.12.2012, 13:03 Uhr
    Gut zu wissen!
  • fecoo
    Montag, 03.12.2012, 12:24 Uhr
    ich bin non stop am surfen oder ich schaue fern oder ich schlafe im arbeit.....ich arbeite nicht in deutschland....und arbeite nachts an der reception in einem hotel an der beach.....mehr sog i net:)
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