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25.01.2013, 12:46 Uhr

Kim Dotcom: Gema-Streit um "Mega"-Party

(mgb) - Der Upload-Dienst "Mega" ist gestartet. Und Gründer Kim Dotcom hat gleich wieder Ärger – dieses Mal streitet er sich mit der Gema. Der Grund: Die Verwertungsgesellschaft hat das Video zur Eröffnung seines Dienstes aus dem Netz entfernen lassen.

2011 hatte Kim Dotocom, alias Kim Schmitz, Ärger mit dem Label Universal. Im Dezember stellte der "Megaupload"-Gründer den "Mega Song" auf ein Videoportal ins Netz. Der Track war von Dotcom und Printz Board produziert worden. Pikant an der Angelegenheit, waren die Stars, die in dem Lied in höchsten Tönen von dem Sharehoster sangen: P Diddy, Will.i.am, Alicia Keys, Kanye West, Snoop Dogg, Chris Brown, The Game and Mary J Blige.

John McAfee

Berühmte Computer-Experten und deren Hang zur Kriminalität. >

Das war zu viel für Universal und das Video wurde aufgrund angeblicher Copyright-Verletzungen entfernt. Die Folge: Schmitz ging gerichtlich gegen die Sperrung vor, der Clip wurde wieder freigeschaltet. Dotcom sah schließlich von einer Klage ab, da "Megaupload" ab Januar 2012 mit anderen Problemen zu kämpfen hatte: Die Seite wurde vom FBI gesperrt, Dotcom verhaftet und Anklage eingereicht.

Gema sperrt Video, Schmitz schickt Anwälte

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2013, aus "Megaupload" ist der neue Dienst "Mega" geworden und der Start der Sharehoster-Plattform ist erfolgreich verlaufen. Das fand auch Schmitz und stellte am 23. Januar ein Video der Pressekonferenz online. Um 10 Uhr morgens ging der Clip online, fünf Stunden später wurde er von der Gema gesperrt – wieder wegen angeblicher Verletzungen des Urheberrechts der verwendeten Musikstücke.

Schmitz äußerte sich auf Twitter ungehalten: "Liebe Gema, alle Songs in der Mega-Pressekonferenz sind mein Content. Und die Künstler die ihre Stücke live aufgeführt haben, gaben uns vorher ihre Einwilligung. Was zur Hölle?" Kurze Zeit später wurde das Video wieder freigegeben, doch dabei will es Dotcom nicht belassen: "Ich habe einen Gegenantrag bei Youtube gestellt, der Clip ist wieder online. Die Gema sollte sich auf Post von unseren Anwälten gefasst machen. Copyright-Wahnsinn." Der Ausgang der Konfrontation ist ungewiss. Es bleibt also spannend.

Alle News vom: 25. Januar 2013 Zur Übersicht: Digitale Welt

193 Meinungen zu "Kim Dotcom zofft sich mit Gema"

  • Juergen1111
    Sonntag, 03.03.2013, 07:38 Uhr
    Dem ANSCHEIN nach, hatte die GEMA keine rechtliche Handhabe, das Video zu sperren. Also warum soll der Rechteinhaber nicht gegen die GEMA juristisch vorgehen. Ist doch alles OK. Macht die GEMA doch auch so. Da man nun noch davon ausgehen muss, dass die sich besonders gut auskennen ( ist ja schliesslich deren Geschaeft) so stelle sich hier die Frage: Fehler oder Vorsatz? Bei der letztern Moeglichkeit wird es wahrscheinlich nach dem Motto laufen: Haut se, Haut se..... Laeuft ja umgekehrt genauso. Waehre dann ja wohl richtig.
  • TheClearvoyant2
    Sonntag, 03.02.2013, 12:19 Uhr
    Solange die GEMA rechtmäßig existiert ist Schmitz ein krimineller Fettsack der sich ins Ausland flüchten musste um von dort aus euch dämlichen Nachplapperern den großen Rebellen vorzuspielen, "der es der GEMA mal richtig zeigt". In Wirklichkeit will der Typ genau wie die GEMA nur euer Geld. Er macht seine Tauschplattformen nicht umsonst. Er finanziert sie durch Werbeeinnahmen, diese wiederum verteuern andere Konsumprodukte. Kurz gesagt: Dowloaden macht Schmitz reich und Schokoriegel teurer. Und die Künstler ärmer.
  • BrawlKirby
    Montag, 28.01.2013, 11:45 Uhr
    Richtig so Kim zeig es dieser verdammten Gema mal so richtig!
  • Biber
    Montag, 28.01.2013, 09:00 Uhr
    Na ja, wenn die Kirche künftig pro "Niederlassung" zahlen müsste - wie alle - dann wirds gerecht !
  • Robespierre56
    Sonntag, 27.01.2013, 14:12 Uhr
    @benks Du bist zwar ein braver Christ, bist aber wie viele Deiner Glaubensbrüder über das Weltliche nicht im Bilde. Die Kirchen zahlen Pauschalbeträge, die sich nicht an der Anzahl der Teilnehmer orientiert. Das z. B. ist ein klarer Verstoß gegen freien Wettbewerb. Sollten unbekannte Komponisten oder Texter keinen Schutz beantragt oder übertragen haben, gilt das als Volksgut, solange die verschiedenen Interpreten keine eigenen Ansprüche stellen, ist das frei.
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