Zur mobilen Ansicht wechseln

01.02.2012, 14:21 Uhr

Wann Schnee geschoben werden muss

Berlin (dpa/tmn) - Sobald es aufhört zu schneien, müssen Hausbesitzer oder beauftragte Mieter die Gehwege freimachen. Sollte es durchgängig schneien, muss auch zwischendurch geschippt werden, erklärt der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).

Für das Schneeschippen gilt: Wenn es keine abweichende Ortssatzung gibt, gelte grundsätzlich die Räumpflicht ab spätestens 7 Uhr morgens und bis circa 20 Uhr abends. Die Gehwege müssen nicht komplett frei geschnippt werden, sondern es reiche einen für Fußgänger ausreichend breiten Streifen ohne Schnee und Eis zu schaffen.

Bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbebauten und den dazugehörenden Gehwegen sind in der Regel die Besitzer für die Kehrpflicht zuständig. Aber ein Vermieter kann den Angaben zufolge auch die Pflicht übertragen und in der Hausordnung angeben, wie und wann sein Mieter schippen, fegen oder salzen muss.

0 Sterne - basierend auf 0 Bewertungen
Zur Übersicht: Finanzen
Alle Specials im Überblick
EM-Ball 2012

Der Countdown zur EURO 2012 läuft...

ifo Geschäftsklimaindex

Der ifo-Geschäftsklimaindex ist im Mai deutlich gefallen. >

EU bekräftigt Solidarität mit Griechenland Video

Die 27 Staatschefs wollen Griechenland in der Eurozone halten. >

Swiss Re

Der Rückversicherer startet sehr erfolgreich ins Jahr 2012. >


Internet Made in Germany Ihr WEB.de-Postfach ist grün Web.de unterstützt Unicef

Sie lesen gerade: Wann Schnee geschoben werden muss. Sobald es aufhört zu schneien, müssen Hausbesitzer oder beauftragte Mieter die Gehwege freimachen.