Hausfrieden gestört: Lärmender Mieter muss zahlen
Der Vermieter darf einen zu lauten Mieter zur Kasse bitten. Denn durch den permanenten Lärm verletzt er seine Pflicht, den Hausfrieden nicht zu stören. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen (Aktenzeichen: 17 C 0105/10), wie die "Neue juristische Wochenschrift" berichtet.
In dem Fall mussten sich ein Vermieter und dessen Mieter mit einem Mitbewohner herumärgern, der immer wieder zu laut war. Er störte den Hausfrieden über einen längeren Zeitraum durch laute Musik, Trommeleinlagen gegen Wände und Heizkörper und Geschrei zur Nachtzeit. Baten Nachbarn um Rücksicht, wurden sie wüst beschimpft. Die betroffenen Mitbewohner kürzten darauf hin die Miete. Diesen Ausfall wollte der betroffene Vermieter von dem Störenfried zurück.
Zu Recht, wie die Richter befanden. Denn der Beklagte habe die Pflicht verletzt, den Hausfrieden nicht zu stören. Diese Pflicht ergebe sich aus dem Mietverhältnis. Dem Vermieter sei dadurch ein Schaden entstanden, denn die übrigen Mieter waren berechtigt, ihre Miete zu kürzen.
1 Meinungen zu "Lärmender Mieter muss zahlen"
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Kleinvermieter
Mittwoch, 15.02.2012, 15:50 Uhr Welch große Freude über solche Richter, der gestörte Hausfrieden ist zwar viel mehr Wert als eine Mietminderung, aber so ist einmal ein Ansatz da, sich gegen immer wiederkehrenden Lärm eines Mieter zu wehren. Hatte auch mal das Problem im Haus aber alle Mieter und auch ich als Vermieter sind ist leere bei Ämtern und Gerichten gelaufen. Der Hausfrieden war allen anderen im Haus wichtig. Mieter ist dann von sich aus Ausgezogen, auch das war eine Freude.
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