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Wissenswertes rund um Aus- und Einzug

Kein Umzug ohne geeignete neue Wohnung! Doch schon auf der Suche nach dieser gilt es so einiges zu beachten: Lage, Ausstattung, Abstandszahlungen, Kaution etc. sind ganz wesentliche Argumente für oder wider das neue Zuhause.

Und auch der Auszug aus der alten Wohnung birgt einige Problemquellen:  Wer übernimmt die Renovierung? Bekomme ich meine geleistete Kaution ohne Weiteres zurück?

Wir geben Ihnen wichtige Tipps und sagen Ihnen, worauf Sie in beiden Fällen achten sollten.

Mietverhältnis beenden

- Kündigung. Eine Mietwohnung kann mieterseitig jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Diese Regelung ist Gesetz und steht über allen vertraglichen Vereinbarungen, die den Mieter ggf. benachteiligen. Die einzige Ausnahme von dieser Regelung besteht dann, wenn Mieter und Vermieter frei miteinander verhandeln und der Mieter keine vorformulierten Klauseln, z.B. im Mietvertrag, unterschreibt. Die Kündigung muss zur Rechtswirksamkeit spätestens am dritten Werktag eine Kalendermonats beim Vermieter vorliegen, wobei auch der Samstag als Werktag gilt.

Wenn Sie umziehen, haben Sie außerdem häufig ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Telefon- und DSL-Anschluss. Schauen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort nach einem günstigeren Anbieter um und vergleichen Sie.

- Nachmieter. Ob der Vermieter sich mit einem vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter einverstanden erklärt, regelt der Mietvertrag. Bei Zeitmietverträgen, die nicht vor Ende der Laufzeit gekündigt werden können, oder bei bestehendem Kündigungsausschluss kann vom Mieter ein Nachmieter gestellt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an einem Auszug vorliegt. Unter "berechtigtes Interesse" versteht man z.B. einen Umzug ins Altersheim oder einen Wohnortwechsel aus beruflichen Gründen. Will der Mieter auch ohne Vorliegen eines solchen Interesses ausziehen, so kann er den Vermieter bitten, einen Untermieter zu akzeptieren. Lehnt der Vermieter ab, kann die Wohnung mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, auch ohne einen Nachmieter zu stellen.

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