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10.04.2008, 13:22 Uhr

Wohnungseigentümer sollten Jahresabrechnung prüfen

Bonn (dpa/tmn) - Wohnungseigentümer erhalten im Frühling die Jahresabrechnung. Die Prüfung der Aufstellung sollten sie aber nicht allein dem Verwaltungsbeirat überlassen, rät der Verein Wohnen im Eigentum in Bonn.

Denn letztlich geht es um Auslagen der Eigentümer. Bei der Durchsicht seien vor allem vier Punkte maßgeblich. So komme es nicht nur darauf an zu prüfen, ob Einnahmen und Ausgaben tatsächlich getätigt wurden. Es sollten sich auch keine Rechenfehler eingeschlichen haben, zählt der Verein auf. Außerdem müssen die Kostenverteilungsschlüssel richtig angewandt sein. Sinnvoll sei ebenfalls ein Blick auf die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage.

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