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27.01.2012, 10:05 Uhr

Kein Schadenersatz für Millionen-Teppich

Augsburg (dpa) - Im Streit um den angeblich teuersten Teppich der Welt muss ein Augsburger Auktionator keinen Schadenersatz zahlen. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg wies am Freitag die Klage der früheren Besitzerin ab.

Die ältere Dame hatte von dem Auktionshaus knapp 350 000 Euro gefordert, weil es den Wert des geerbten Perserteppichs aus dem 17. Jahrhundert nicht erkannt hatte. Der Auktionator hatte das Stück auf 900 Euro geschätzt. Später brachte der Läufer der Besitzerin bei der Versteigerung in Augsburg immerhin 19 700 Euro. Doch wenige Monate später erzielte er im Londoner Auktionshaus Christie's die Rekordsumme von umgerechnet 7,2 Millionen Euro.

Der Wert des 338 mal 153 Zentimeter großen Teppichs ergab sich aus seinem Alter, der Herkunft aus der persischen Provinz Kerman und der hohen Zahl der Knoten. Vor allem aber die Tatsache, dass er sich einst im Besitz der Comtesse de Béhague (1870-1939) befunden haben soll, steigerte seinen Wert. Das hatte der Augsburger Auktionator nicht erkannt - doch das Gericht sah hier keine Pflichtverletzung.

Auch ein Auktionator habe Sorgfaltspflichten, stellte das Gericht klar. Doch die Herkunft aus dem Besitz der Comtesse sei für ein regionales Auktionshaus kaum herauszufinden gewesen, denn in den üblichen Fachbüchern finde sich der Teppich nicht. Das Haus sei auch nicht auf Teppiche spezialisiert, sondern ein Universalversteigerer. Das Gericht habe das Stück 15 bis 20 Minuten lang geprüft und Fachwerke zu Rate gezogen, sagte Gerichtssprecher Hermann Wagner. Mehr habe man von einem regionalen Auktionshaus nicht verlangen können. Das Fachbuch "A Survey of Persian Art", aus dem der Wert hervorging, sei kein Standardwerk, das jeder Teppichversteigerer haben müsse.

Der Chef des Auktionshauses, Georg Rehm, nahm die Gerichtsentscheidung erleichtert auf. Die Forderung hätte den Familienbetrieb mit sieben Mitarbeitern massiv unter Druck gebracht oder gar den Ruin bedeuten können, sagte er. Er sei weiter überzeugt, dass die Einschätzung des Teppichs bei dem damaligen Wissensstand korrekt war. "Wir sind ja kein Spezialhaus, wir sind ein Universalversteigerer." Er habe mittlerweile versucht, jenes Fachbuch zu beschaffen, doch das sei nicht so einfach. "Wir haben es versucht, aber es ist nicht zu bekommen."

Der Anwalt der früheren Besitzerin, Hannes Hartung, erwägt, Rechtsmittel einzulegen. Zunächst wolle er aber die Urteilsbegründung abwarten. Der wichtigste Vorwurf sei gewesen, dass der Auktionator selbst nicht wusste, was er versteigert, das aber seiner Kundin nicht gesagt habe. "Wenn das Landgericht zu unserem Hauptvorwurf nichts schreibt, muss man eine Berufung prüfen."

Die Frau aus dem Raum Starnberg hatte den Augsburger Auktionator dafür verantwortlich gemacht, dass ihr viel Geld entgangen ist. Sie forderte von ihm den Preis, auf den Christie's den Teppich geschätzt hatte - das waren umgerechnet knapp 350 000 Euro.

Ein Defizit sah das Gericht zwar in der zu knappen Beschreibung von Qualität und Zustand des Teppichs im Versteigerungskatalog. Auch eine ausführlichere Beschreibung oder die Festsetzung eines höheren Mindestgebots in Augsburg hätte nicht unbedingt zu einem höheren Erlös geführt als die knapp 20 000 Euro.

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  • Pfahl
    Dienstag, 31.01.2012, 17:48 Uhr
    Das ist wie mit dem Auto vom Papst. Ein Auto ist ein Auto - egal wer es gefahren hat. So ist auch ein Teppich einfach nur ein Teppich - egal wer drübergelaufen ist. Aber es gibt ja auch Menschen, die vollgeschnuddelte Taschentücher oder ausgespuckte Kaugummis von sogenannten Stars unbedingt haben müssen.
  • ich2828
    Dienstag, 31.01.2012, 16:32 Uhr
    muss grad an die paulaner werbung denken... ich möchte diesen teppich nicht kaufen, bitte!^^
  • BBQ
    Dienstag, 31.01.2012, 09:32 Uhr
    @ bobfischer S.3: Bitte lies den Artikel richtig, alles was du anmerkst wurde getan. In meinen Augen trifft dem Auktionator keine Schuld. So ein alter Teppich ist auch nur das Wert, was jemand Bereit ist dafür zu zahlen. Wenn jemand beispielsweise für ein benutztes Taschentuch, nur weil der Rotz von Elvis drin ist, 1 Mio ausgeben möchte, heißt das nicht, dass es 1 Mio Wert ist und ein anderer das auch zahlen muss. Wenn der nächste 20 Mio für den Teppich zu zahlen bereit ist, heißt das nicht, dasser auch soviel Wert ist.
  • ekkou
    Dienstag, 31.01.2012, 07:16 Uhr
    derjenige, der die 7,2 million eingestrichen hat, koennte der frau dankbar sein und "finderlohn" spenden. und ganz ehrlich, ne million wuerde dem auch nicht weh tun. fairness.
  • Fatima
    Montag, 30.01.2012, 15:35 Uhr
    Ich habe einen fliegenden Teppich aus Tunesien , echt handgeknüpft. Dieser Wert ist unschätzbar und macht Dinge, wo andere nur von träumen, echt paradisisch ebend!
  • Carinja
    Samstag, 28.01.2012, 17:18 Uhr
    Eh - seid mal ehrlich! Das würde doch jeden fuchsen - Recht oder nicht Recht. Da verkauft man was, kriegt 'nen Appel und 'n Ei, und später ist es das teuerste Stück der Welt. Ich kann die Dame schon verstehen.
  • kultbruder
    Samstag, 28.01.2012, 16:36 Uhr
    Dieser Teppich enthält größere Knotenpartien in schwarz. Da schwarz bei derart alten Stücken ausschließlich mit Berliner Blau hergestellt wird, müssten auf Grund der chemischen Zusammensetzung der Farbe, die die Wolle etwa innerhalb von 80 - 100 Jahren vermodern lässt, die schwarzen Partien entweder nachgeknüpft worden sein oder dürften nur noch als Löcherr vorhanden sein. Es bestehen m. E. Zweifel am Alter des Stückes

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