Steuern: Was sich 2012 ändert
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Die Liste der Neuerungen ist auch 2012 wieder sehr lang: Berufstätige dürfen sich über eine höhere Werbungskosten-Pauschale freuen, andererseits kürzt die Regierung die Förderung für Berufspendler. Vorsorgesparer profitieren von höheren Steuerboni, zugleich verschiebt sich der Rentenbeginn auf das 67. Lebensjahr und der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt weiter. Familien mit Kindern profitieren von Vereinfachungen bei Kindergeld und Betreuungskosten; Auszubildende und Studenten von der besseren Absetzbarkeit ihrer Ausbildungskosten.
Auf Sparer kommen Neuerungen beim Kirchensteuerabzug zu, und Arbeitnehmer müssen Änderungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und Sozialversicherung beachten. Ebenfalls neu geregelt wird die steuerliche Absetzbarkeit bei verbilligter Vermietung an Angehörige, die Förderung von Photovoltaikanlagen und die Besteuerung von Immobilienerwerb.
Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag
Aufwendungen für den Job erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an. Einheitlich für alle Berufstätigen stand bislang der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920 Euro zur Verfügung. Dieser Satz wurde jetzt auf 1.000 Euro pro Jahr angehoben - und zwar rückwirkend bereits für 2011. Bei Arbeitnehmern und Angestellten wird der höhere Pauschbetrag für 2011 bei der Gehaltsabrechnung im Monat Dezember steuerlich berücksichtigt. Die steuerliche Entlastung beträgt je nach Steuersatz zwölf bis 34 Euro im Jahr. Da berufsbedingte Ausgaben wie Fahrt- und Übernachtungskosten, Dienstkleidung oder Fachliteratur häufig den Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten, lohnt sich in vielen Fällen der Einzelnachweis höherer Kosten. Das ist zum Beispiel ab einem täglichen Arbeitsweg von 16 Kilometern der Fall.
Deckelung Entfernungspauschale
Fahrtkosten für den Arbeitsweg sind ebenfalls steuerlich anerkannt. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln ins Büro oder in die Werkstatt fährt, der kann wahlweise die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder den höheren Preis für Bus- oder Bahntickets als Werbungskosten geltend machen. Bislang konnte man das Wahlrecht auch tageweise ausüben und so die absetzbaren Kosten optimieren. Ab 2012 geht das nicht mehr. Die Finanzämter berücksichtigen die Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel künftig nur noch, wenn deren Gesamtsumme über der Jahres-Entfernungspauschale von 4.500 Euro liegt. Steuerexperten befürchten, dass es besonders Park & Ride nutzende Berufspendler ab kommendem Jahr schwerer haben werden, höhere Kosten für den öffentlichen Nahverkehr geltend zu machen.
Steuerbonus Rentenbeitrag
Abhängig Beschäftigte können einen jährlich steigenden Anteil ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend machen. Ab 2012 sind 74 Prozent der Rentenzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 14.800/29.600 Euro (Ledige/Verheirate) steuerlich absetzbar. Der Sonderausgabenabzug ist allerdings kompliziert: Bei Arbeitnehmern wird der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zunächst als Beitrag mit erfasst, davon wird ein Anteil von 74 Prozent angesetzt und dann in voller Höhe wieder abgezogen. Unterm Strich verbleibt im Jahr 2012 ein absetzbarer Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von 48 Prozent. Bis 2025 steigt der anrechenbare Beitragsanteil auf 100 Prozent der Einzahlungen an. Maximal absetzbar sind dann jährlich 20.000 Euro, bei Verheirateten 40.000 Euro.
Minijob künftig 450 Euro
Noch nicht Gesetz, aber bereits innerhalb der Koalition beschlossen, ist die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber von 400 auf 450 Euro im Monat. Wie die Fraktionssprecher von Union und FDP, Karl Schiewerling und Heinrich Kolb, Ende November in Berlin mitteilten, soll auch die Midijob-Grenze um 50 Euro auf 850 Steigen. In Sachen Sozialabgaben bleibt alles beim Alten: Minijobber brauchen keine eigenen Sozialbeiträge zu entrichten, Midijobber zahlen reduzierte Sätze. Wenn Minijobber den pauschal abgeführten Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent aus eigener Tasche um 4,6 Prozent auf den vollen Rentenbeitragssatz ab 2012 in Höhe von 19,6 Prozent aufstocken, sind sie rentenrechtlich voll abgesichert und erwerben Ansprüche zum Beispiel auf Erwerbsminderungsrente und auf Riester-Förderung.
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16 Meinungen zu "Steuern: Was sich 2012 ändert"
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wolfgang030751
Sonntag, 29.01.2012, 13:55 Uhr 2012 wird jeder Lohnsteuerkartenbesitzer noch ärmer. Einfach nur ganz kurz beschrieben. Wodurch ist doch egal. Daß sich die Politiker immer noch zu rechtfertigen versuchen ist mir ein Rätsel. Hier 10 Euro mehr, 2 Monate später da 20 Euro weniger. -
sagitta68
Freitag, 23.12.2011, 14:42 Uhr Unterm Strich------NIX ! Aber bald werden wir wieder zur Wahl gerufen, dann gibts Bonbons für's Stimmvieh ! -
Hongo
Montag, 19.12.2011, 13:20 Uhr Na Bravo! Gerade mit Ach und Krach die 2010'er geschafft und auf die 2011'er vorbereitet, soll 2012 wieder vieles anders werden. Die lassen dem kleinen Knödel aber auch keine Zeit die Hemmung vor der ESTE zu verlieren.... -
Schmierlappen
Freitag, 09.12.2011, 08:23 Uhr Die Hauptsache ist doch das Menschen wie Etios keine Kinder bekommen. Das verhindert das Überhandnehmen von Idioten. Wir haben schon genug davon in dieser unserer Republik. -
ichdenknach
Donnerstag, 08.12.2011, 17:50 Uhr Etios, wenn du keine Ahnung hast, was Frauen zu Hause mit dem Haushalt und der Erziehung leisten, dann halt doch bitte deinen Mund. Gerade Frauen die beides schaffen wollen (Beruf und Kind) sind irgendwann total ausgelaugt. -
Lunoxod
Donnerstag, 08.12.2011, 16:43 Uhr Es sollten alles solche Leute wie Etios regeln, hauptsache laut, unüberlegt und mit ordentlich Promille im Blut wie mir scheint... Stammtischparolen haben die Menschheit schon immer weit gebracht.
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