Laptops vom Arbeitgeber können steuerfrei genutzt werden
Stellt der Arbeitgeber einen Laptop oder ein Smartphone und Internetzugang zur Verfügung, liegt grundsätzlich ein geldwerter Vorteil vor, wenn der Arbeitnehmer dies auch privat benutzen darf. Verbleiben die Geräte jedoch im Eigentum des Arbeitgebers, ist die Nutzung der Geräte durch den Arbeitnehmer steuerfrei.
"Was viele nicht wissen: Die Steuerfreiheit erstreckt sich nicht nur auf die Nutzung der Geräte an sich, sondern auch auf alle anfallenden Verbindungsentgelte", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.
Der Anteil der Privatnutzung ist dabei unerheblich und kann sogar bis zu 100 Prozent betragen. Sollte also eine Gehaltserhöhung derzeit mit dem Chef nicht verhandelbar sein, könne versucht werden, ihn zur Überlassung solcher Geräte zu überzeugen, erklärt Käding. Wichtig sei allerdings, dass das Gerät an den Chef zurückgegeben werden muss, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt oder gegen einen realistischen Preis übernommen wird. Käding weist außerdem darauf hin, dass diese Möglichkeit übrigens auch für Minijobber oder Studentenjobs angewendet werden kann.
15 Meinungen zu "Arbeitslaptop ist steuerfrei"
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kzgwidl
Freitag, 15.06.2012, 15:39 Uhr Stimmt schon. So ein Satzzeichen bedeutet manchmal mehr als man denkt: "Er will sie nicht" und "Er will, sie nicht" Nach dem Artikel bin ich doch ganz froh dass ich mir den betrieblich und privat genutzten Internetanschluss selber zahle. Sonst kommt das Finanzamt noch auf die Idee nachtraeglich den geldwerten Vorteil einzutreiben. -
Azze
Dienstag, 05.06.2012, 08:47 Uhr @Pragmatix: Keiner regt sich über ein vergessenes Satzzeichen oder einen Buchstabendreher auf, sowas passiert einfach - und zwar jedem von uns. Wenn allerdings durch so einen Lapsus eine haarsträubende oder amüsante Sinnverdrehung zustande kommt, dann darf man ja wohl darauf hinweisen und berechtigterweise schmunzeln. Übringens finde ich es höchst blamabel für einen "journalistisch" tätigen Verein, wenn Artikel offenbar ohne Korrekturlesen direkt online gestellt werden. Noch schlimmer wird es, wenn teilweise einfach inhaltlicher Müll in so einem Artikel steht. So viel Sorgfalt sollte eine Redaktion schon walten lassen. -
Pragmatix
Freitag, 01.06.2012, 13:43 Uhr Sind ja wieder unheimlich viele Deutschexperten hier unterwegs. Diese Haarspalter-Kommentare und Streitereien zur Deutschen Sprache nerven gewaltig. Toll, ihr habt nen Fehler gefunden - ihr seid richtig schlau. Schöner wäre, wenn jeder ohne viel Tamm Tamm vor der eigenen Haustür kehrt - aber ihr macht ja selbstverständlich immer alles korrekt. Der Inhalt ist trotzdem zu verstehen! @Away2: Sind "mieten" und "pachten" tatsächlich Synonyme? -
hoehlengnarf
Freitag, 01.06.2012, 13:10 Uhr @Azze: Grammatik und Interpunktion (ein einziges Komma vor ``oder'' hätte gereicht, um zu der eigentlich beabsichtigten Aussage zu gelangen!) wären erst im vierten Semester dran gewesen... -
Azze
Freitag, 01.06.2012, 09:39 Uhr Wichtig sei allerdings, dass das Gerät an den Chef zurückgegeben werden muss, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt oder gegen einen realistischen Preis übernommen wird. Der Arbeitnehmer wird verkauft? Gut, das wissen wir schon länger, aber dass mal außerhalb des Fußballs so offensichtlich mit Menschenhandel umgegangen wird... ;-)
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