Unterläuft dem Architekt ein schwerwiegender Planungsfehler, so geht der Schaden auf seine Kosten. Verabreicht ein Praxisarzt das falsche Medikament, so muss er dafür gerade stehen. Die Schäden beruflicher Fehler gehen oft in die Millionenhöhe – die Firma ginge hoffnungslos Pleite, wäre sie nicht durch die berufliche Haftpflichtversicherung geschützt. Vorausgesetzt natürlich, dass die festgesetzte Versicherungssumme den Schaden deckt.
Kleine Fehler mit großen Folgen
Neben der Berufshaftpflichtversicherung, die für Personen- und Sachschäden aufkommt, ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von existenzieller Bedeutung und deshalb für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater) auch Pflicht. Sie greift, wenn nicht Personen oder Objekte, sondern das direkte Vermögen eines Kunden geschädigt wurde – etwa durch falsche Beratung, Verwaltung oder Begutachtung oder bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
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infoweb
Mittwoch, 12.01.2011, 13:27 Uhr Es gibt ein guter Blog zum Thema <a href="http://miriko.de" title="PKV Versicherungsvergleich" rel="nofollow">Private Krankenversicherung und PKV Versicherungsvergleich</a>
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