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13.02.2012, 15:18 Uhr

Gemeinde haftet nicht immer bei Sturz auf Eisplatte

München (dpa/tmn) - Eine Gemeinde haftet nicht ohne weiteres, wenn ein Passant auf einer verschneiten Eisplatte stürzt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Urteil.

Nach Auffassung des Gerichts geht die sogenannte Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde nicht so weit, dass sie für einen völlig eisfreien Gehweg sorgen müsse. Vielmehr müssten Passanten in den Wintermonaten besonders aufmerksam sein (Aktenzeichen: 1 U 2631/11).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage eines Passanten ab. Der Kläger war dem Gehweg auf einer schneebedeckten Eisplatte ausgerutscht und gestürzt. Er hielt der Gemeinde vor, ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben und daher schadenersatzpflichtig zu sein. Das OLG beurteilte die Sache anders. Passanten könne nicht jedes Lebensrisiko abgenommen werden. Die von winterlichen Wetterverhältnissen ausgehenden Gefahren zählten zu diesem Lebensrisiko. Mit Glättebildung an einzelnen Stellen müsse im Winter jeder Passant rechnen. Es lägen auch keine Anhaltspunkte vor, dass die Gemeinde nicht ordnungsgemäß gestreut hätte.

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3 Meinungen zu "Wer haftet bei Sturz auf Eis?"

  • Bubgebube
    Dienstag, 14.02.2012, 09:20 Uhr
    Vor Beginn der Winterzeit werden die Hausbewohner immer wieder daran erinnert die Wege freizuhalten und zu streuen. Früh und auch abends. Krank oder Urlaub ... interessiert keinem. Unsere Stadt betont, dass nicht jede Strasse geräumt werden kann und mitunter die Bundesstrssen vor 8 Uhr nicht geräumt werden. Somit soll sich die Stadt an ihre eigene Nase fassen, wenn sie auf die Räumfpflicht hinweist. Letztendlich sollte sich jeder Bürger auf diese Zeit einstellen und etwas mehr Zeit für seinen Trip einplanen.
  • Exavator
    Montag, 13.02.2012, 17:10 Uhr
    Klasse, und als Hausbesitzer muss ich weiter der Streu und Räumpflicht nachkommen. Und wenn ich nicht kann und arbeiten muss, dann soll ich wohl jemanden bezahlen der es macht oder wie? Schnee gab es früher auch und wesentlich mehr, aber weil jeder klagt muss man sich absichern das keiner stürzt, lachhaft. Was macht man denn wenn man im Alpenvorland wohnt ? Warscheinlich sollen die Menschen im Winter zuhause bleiben und ja darauf achten das ihr Gehweg Schnee und Eisfrei bleibt.
  • botschaft
    Montag, 13.02.2012, 16:32 Uhr
    Nachdem nun die Gemeinden höchstrichterlich von Ihrer Verkehrssicherungspflicht entbunden sind (sie werden sich schon nach dem Auslegungsprinzip von allem finanziellen Schaden freisprechen) gehen sie hin undlassen von Ihren Ordnungsamtshütern die Privathaushalte mit Bußgeldern belegen die selbiger Pflicht nicht nachgekommen sind. Hier erkennt man wiedermal wie "gleich" Menschen oder Institutionen vor dem Gesetz behandelt werden. Na Danke Ihr lieben OLG - Richter!
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