Werbung auf Nahrung: Gesunde Wirkung muss künftig belegt sein
Lebensmittelhersteller dürfen bald nur noch mit bestimmten geprüften, gesundheitsbezogenen Aussagen werben. Die Angaben müssen nach einem Zulassungsverfahren in eine besondere Liste im Rahmen der EU-Health-Claims-Verordnung aufgenommen worden sein. Darauf weist das Bundesverbraucherministerium in Berlin hin. Ab dem 14. Dezember seien alle gesundheitsbezogenen Werbeaussagen verboten, die nicht auf der sogenannten Artikel-13-Liste stehen, sich aber auf die dort aufgeführten Stoffe beziehen. Als Beispiel nennt das Ministerium die damit nicht erlaubte Aussage, dass "Eisen zu einer Reduktion übermäßigen Haarausfalls" beitrage.
Die Liste umfasst zurzeit 222 Angaben, für die die behauptete Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen ist und die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) positiv bewertet hat. Dem Ministerium zufolge steht noch die Prüfung von rund 2000 Angaben zu pflanzlichen und etwa 200 anderen Stoffen aus, darunter Mikroorganismen.
Am Mittwoch (5. Dezember) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für einen Fruchtquark als gesundheitsbezogene Angabe grundsätzlich nicht zulässig ist (Az.: I ZR 36/11). Das Verbot ergebe sich aus der EU-Health-Claims-Verordnung. In die Irre führe der Spruch Verbraucher allerdings nicht, weil deutlich gemacht werde, dass es sich bei dem Produkt um etwas anderes als Milch handele.
Verbraucherschützer sehen das anders: "Die Aufmachung dieses Quarks richtet sich nicht nur an durchschnittlich aufgeklärte Eltern, sondern insbesondere an Kinder", sagte Hartmut König, Leiter der Ernährungsabteilung bei der Verbraucherzentrale Hessen. Bis ins Alter von etwa acht Jahren könnten Kindern noch nicht kritisch mit Werbeaussagen umgehen.
"Ernährungsphysiologisch ist der Slogan völlig inakzeptabel", fügte König hinzu. "Für die tägliche Ernährung von Kindern ist dieses Produkt keinesfalls geeignet." Handelsübliche Quarkspeisen würden häufig extra gesüßt und enthielten meist zehn oder mehr Prozent Zucker. Milch dagegen enthalte nur etwa drei Prozent Milchzucker (Laktose) und sei daher mit dem Produkt nicht vergleichbar.
Als richtigen Weg wertete König allerdings die Entscheidung des BGH, den Fall noch dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, um klären zu lassen, ob der Hersteller sich den Slogan als gesundheitsbezogene Angabe hätte genehmigen lassen müssen. Solche Aussagen hielten einer wissenschaftlichen Prüfung und einer Bewertung durch die EFSA selten stand.
20 Meinungen zu "Werbung auf Nahrung"
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strathmann
Dienstag, 11.12.2012, 13:21 Uhr Das ist doch wieder mal nur die halbe Wahrheit. NUR wer gesundheitliche Aspekte als Werbeargument mißbrauchen will, ist genötigt, diese angeblichen Effekte auch zu belegen. -
outlawhoch2
Freitag, 07.12.2012, 10:34 Uhr LemiSachsen, wenn du magst, kannst du bei dieser Art von Artikeln über neue Gesetze -perfekt von Lobbyhand gemacht-, gern dein Wissen zur Schau stellen und ernsthaft darüber sinnieren... Schließlich gibts deshalb solche Foren! Sie verpacken das, was keiner braucht genußvoll, um wichtige Themen nicht tangieren zu müssen... Und wenn du mal groß bist, kauf ich dir einen Wackelpudding... -
Buckethead01
Freitag, 07.12.2012, 10:17 Uhr XieBao, das wusste ich nicht, habe es mir nur gedacht. Man kann ja schon zu 100% davon ausgehen, dass sämtliche Gesetze entweder direkt von den Lobbyisten geschrieben, oder bezahlt werden. Sei es durch "schwarze Koffer" oder Parteispenden oder durch indirektes "Sponsoring" über bezahlte Vorträge, Aufsichtratsposten o.Ä., etc. Ausnahmen bestätigen evtl. die Regel. Wobei ich mir da nicht sicher bin, ob es hier überhaupt Ausnahmen gibt. -
LillyAngel
Freitag, 07.12.2012, 09:59 Uhr Dass man erst jetzt mit so einem Gesetz kommt.... Das hätte schon viel früher kommen müssen und sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Allerdings ist das Gesetz doch so "wischi-waschi" und verurteilt falsch, dass es schon wieder unsinnig ist: Keine Irreführung, da die Aussage deutlich mache, dass es sich bei dem Quark nicht um Milch handelt.... Bitte???? Und was ist mit der Aussage, dass diese überzuckerte Industrie-Schlotze "wichtig" sei?? Als hätten sie "auf Teufel komm raus" einen Grund gesucht, den Spruch nicht abmahnen zu müssen. Da kann man doch nur noch den Kopf schütteln! -
Striegistaler
Freitag, 07.12.2012, 09:48 Uhr Terrorveganer alias SheltonAmy, brauchst nicht wie ein Papagei immer alles wieder neu herzubeten. Du brauchst uns nicht zu missionieren, wir können selbst denken. Friss dein Müsli und halt ganz einfach dein Maul! -
XieBao
Freitag, 07.12.2012, 09:32 Uhr Die meisten Bonzenposten der EFSA sind von Lebensmittelobbyisten besetzt. Es gab da mal vor kurzem eine Dokumentation darüber. Im Wikipedia kommt die EFSA diesbezüglich auch nicht gut weg. Zum Thema probiotisch habe ich im Deutschlandfunk in etwa folgendes gehört: Probiotische Tabletten bringen sehr wenig, probiotische Joghurts bringen gar nichts. In den Niederlanden forscht man daran. Gute Aussichten gibt es für die Transplantation der Darmflora.
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