Chili-con-Carne-Gericht wegen Kunststoffteilen zurückgerufen
Wegen möglicher Kunststoffpartikel im Essen ruft die Firma Wilhelm Brandenburg GmbH & Co. oHG ihr Produkt "Supp'n Roll Chili con Carne" zurück. Die Warnung gilt für 750-Gramm-Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 7. März 2013 bis 12. März 2013, wie das Frankfurter Unternehmen mitteilte. Es riet dringend vom Verzehr der bundesweit ausgelieferten Speise ab. In darin verarbeiteten Paprikawürfeln seien vereinzelt Kunststoffpartikel festgestellt worden. Die Märkte, die mit dem Produkt beliefert wurden, hätten es bereits aus dem Verkauf genommen. Kunden können das Gericht in den Märkten zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet.
2 Meinungen zu "Kunststoff in Chili con Carne"
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Wahlviech
Samstag, 23.02.2013, 10:02 Uhr Da hat man beim Gammelfleisch wohl den Müllsack gleich mit verarbeitet?
- Heuschnupfen
- PKV
- Pilates
- Arthrose
- Cholesterin
- Versandapotheke
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