Erste Klage in Deutschland wegen Brustimplantaten
Die Klage sei nach seiner Kenntnis die erste dieser Art in Deutschland, sagte Rechtsanwalt Michael Graf, der Vorstandsmitglied der Patientenanwalt AG ist. Sie richte sich gegen die behandelnden Ärzte und die Klinik, gegen den TÜV Rheinland und dem Chemikalienhändler Brenntag, sagte Graf. Der Streitwert betrage 80.000 bis 100.000 Euro, wovon 10.000 Euro eine Schmerzensgeldforderung seien. Der Rest der Summe beziehe sich auf die Kosten der Entfernung der Implantate und Nachbehandlung sowie auf das Risiko zukünftiger Erkrankungen der Frau.
Im Dezember war bekannt geworden, dass die französische Firma PIP für ihre Brustimplantate ein nicht für die Behandlung von Menschen geeignetes Billig-Silikongel verwandt hat. Mittlerweile empfehlen mehrere Länder, diese Silikonkissen wegen gesundheitlicher Risiken entfernen zulassen. Allein in Deutschland gehen Experten davon aus, dass bis zu 10.000 Frauen betroffen sein könnten.
Wie Graf weiter sagte, sind in Deutschland insgesamt sieben Klagen in der Vorbereitung. Sobald der Karlsruher Fall angelaufen sei, sollten im Frühjahr die weiteren sechs Klagen eingereicht werden. Diese sieben betroffenen Frauen verfügten über Rechtsschutzversicherungen. Außerdem vertrete die Kanzlei ein gutes Dutzend weiterer Frauen, die keine Rechtsschutzversicherung haben. In deren Fall werde versucht, auf dem außergerichtlichen Weg einen fünfstelligen Betrag zu erhalten.
Dass die Rechtsanwälte nicht gegen PIP vorgehen, begründete Graf mit prozesstaktischen Gründen. Da PIP sich in Deutschland in der Insolvenz befinde, drohe ansonsten eine Verzögerung. Den Ärzten werfen die Anwälte vor, ihre Patientinnen nicht ausreichend über die Risiken durch die Implantate informiert zu haben. Dem TÜV werde vorgeworfen, bei der Zertifizierung für die PIP-Implantate die Sorgfaltspflicht verletzt zu haben.
Und Brenntag werde angelastet, Industrie-Silikon an PIP geliefert zu haben, obwohl das Unternehmen für Menschen gedachte Medizinprodukte herstellt. Brenntag hatte zuletzt jede Mitverantwortung an dem Skandal zurückgewiesen. Es habe keine Anhaltspunkte gegeben, dass das Silikon im Körper von Menschen verwandt werden sollte.
© AFP
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DrMedDentZA
Freitag, 20.01.2012, 14:52 Uhr schade, dass Gehirnimplantate nichts bringen und man es nicht aufspritzen kann. -
Chefsache
Freitag, 20.01.2012, 09:12 Uhr Die Klage wird keinen Erfolg haben, weil der TÜV Rheinland seine Audits nicht mit seinen eigenen Auditoren veranlasst, sondern Freelancer beauftragt. So werden Sozialabgaben eingespart und wenn mal etwas - wie jetzt passiert -, waren es eben die anderen... Die "Qualifizierten Stichprobenprüfungen" finden größtenteils gar nicht vor Ort beim Kunden statt, sondern es werden in der Zentrale nur die eingereichten Unterlagen gesichtet und dort die Zertifikate ausgestellt. Eine Qualitätskontrolle am Objekt ist aus Haftungsgründen grds. nicht vorgesehen. Man ist ja auch bei den Gerichten mit den Richtern in "freundlicher Abstimmung", weil man sich von der Uni noch kennt und die Geschäftsführungen der Gerichte bestimmen ja auch, welcher Richter den Fall schlussendlich bekommt. Also keine Aussicht auf Erfolg. Die Gewinner sind die Rechtsanwälte (in Deutschland ca. 45.000!) mit ihren Gebührenordnungen... -
schieber1
Freitag, 20.01.2012, 08:49 Uhr Gegen wen wollen die Damen denn klagen? Die Herstellerfirma ist pleite und die verarbeitenden Ärzte haben in gutem Wissen gehandelt. Also eine erfolglose Klage.
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