Zur mobilen Ansicht wechseln

06.07.2012, 16:01 Uhr

Mordfall Buback: Haft für Ex-Terroristin Becker

Stuttgart (dpa) - 35 Jahre nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat das Oberlandesgericht Stuttgart die frühere Terroristin Verena Becker zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte sie sich "vehement" für die Ausführung des Anschlags eingesetzt.

Mit dem Urteil ging am Freitag wahrscheinlich eines der letzten großen RAF-Verfahren zu Ende. Ob und wie lange die 59-Jährige tatsächlich noch ins Gefängnis muss, entschied das Gericht nicht.

Becker habe die Entscheidung für den Anschlag "im Beisein der späteren Täter mit bestimmt und die Täter dadurch in ihrem Tatentschluss bestärkt", sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland. Die tödlichen Schüsse habe sie jedoch nicht abgegeben.

Mit dem am Freitag verkündeten Urteil blieb das Oberlandesgericht Stuttgart knapp unter dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Von der Strafe gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen einer früheren Verurteilung als abgegolten. Eine vorzeitige Entlassung ist in der Regel nach zwei Dritteln, unter Umständen sogar nach der Hälfte der Haftzeit möglich. Zudem saß Becker bereits vor Prozessbeginn rund vier Monate lang in Untersuchungshaft, was anzurechnen ist. Deshalb könnte es sein, dass Becker die Strafe nicht antreten muss. Hierüber kann aber erst nach Rechtskraft des Urteils das Vollstreckungsgericht entscheiden.

Die Ex-Terroristin hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung an dem Anschlag bestritten. Die Verurteilung wegen Beihilfe "entspricht nicht unserer juristischen Überzeugung", sagte Anwalt Hans Wolfgang Euler. Er ließ offen, ob die Verteidigung Revision gegen das Urteil einlegen wird. "Letztlich wird es Frau Becker entscheiden."

Ein Mordkommando der "Rote Armee Fraktion" (RAF) hatte Generalbundesanwalt Buback und seine beiden Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen. Wer die beiden unmittelbaren Täter waren, konnte das Gericht in dem mehr als anderthalb Jahre dauernden Verfahren an 96 Verhandlungstagen nicht klären. Nach der Beweisaufnahme könne "der Angeklagten eine unmittelbare Beteiligung an dem Anschlag nebst der anschließenden Flucht nicht nachgewiesen werden", sagte Wieland.

Am 3. Mai 1977 waren Verena Becker und Günter Sonnenberg in Singen (Baden-Württemberg) festgenommen worden. Wegen der Schießerei bei der Festnahme wurde sie wegen Mordversuchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im September 1989 begnadigte sie der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker - Becker sei in der Haft vom Terrorismus abgerückt.

Den Vorwurf der Beihilfe zum Anschlag auf Buback begründete der Vorsitzende Richter im Wesentlichen damit, dass Becker an einem Vorbereitungstreffen der RAF-Mitglieder in den Niederlanden teilgenommen habe. Dort sei die Entscheidung für den Anschlag getroffen worden. "Die Angeklagte (...) setzte sich vehement dafür ein, dass das Attentat so schnell wie möglich durchgeführt werden müsse", sagte Wieland. Becker habe eine "führende Rolle" innerhalb der Gruppe gehabt. Das Gericht stützte sich dabei vor allem auf Aussagen des RAF-Aussteigers Peter-Jürgen Boock.

Die Bundesanwaltschaft zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Das Gericht habe sich im Schuldspruch dem Plädoyer der Anklagevertreter angeschlossen, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger. Die Ankläger hatten allerdings im Strafmaß mit viereinhalb Jahren eine etwas höhere Strafe gefordert.

Es sei ein "außergewöhnliches Verfahren" gewesen, an das hohe Erwartungen geknüpft gewesen seien, sagte der Vorsitzende Richter. "Diesen konnte das Verfahren nur zum Teil genügen." Der Prozess habe gezeigt, "dass die Tataufklärung nach mehr als 30 Jahren stark eingeschränkt ist". Zahlreiche Zeugen seien inzwischen verstorben oder hätten keine genaue Erinnerung mehr.

Michael Buback, der Sohn des Opfers, reagierte enttäuscht auf den Schuldspruch. "Wir haben zur Kenntnis genommen, dass es dem Gericht in 21 Monaten nicht gelungen ist, der Aufklärungspflicht nachzukommen." Er hielt bis zum Schluss des Prozesses an seiner These fest, dass Becker selbst die tödlichen Schüsse abfeuerte. Anschließend sei sie bei den Ermittlungen von höherer Stelle geschützt worden.

Dies sei nicht haltbar, sagte Wieland. Wer behaupte, es habe Manipulationen gegeben, "nimmt Wertungen unter einem sogenannten Tunnelblick vor". Becker habe zwar während ihrer Haftzeit Anfang der 80er Jahre Informationen an den Verfassungsschutz gegeben. Dafür habe sie Geld und Vorteile im Strafvollzug bekommen. Wieland: "Weitergehende Vorwürfe sind nicht haltbar."

Alle News vom: 6. Juli 2012 Zur Übersicht: Nachrichten

538 Meinungen zu "Mordfall Buback: Urteil erwartet"

  • Bayernfuzzi
    Samstag, 04.08.2012, 13:50 Uhr
    Alle sind gleich nur manche sind gleicher! Warum darf sich diese "Dame" hinter einer Sonnenbrille im Gerichtssaal verstecken? Warum gibt es keine Beugehaft um die Wahrheit zu erfahren, den diese "Dame" hat ja zu den Mittätern keine Aussage gemacht wieder besseren Wissens. Warum , warum was hat unser Staat zu vertuschen? Recht haben und Recht gekommen sind anscheinend Gegensätze. Wo bleibt die Gerechtigkeit für die Opfer?????
  • Muskatnus
    Donnerstag, 12.07.2012, 17:11 Uhr
    Unglaublich. Wenn man sich die Beiträge und deren Bewertungen so ansieht, scheinen eine Menge "RAF-Symphatisanten" im Forum zu sein. Es ist erschreckend, dass Täter heute offen im Fernsehen auftreten (zum Glück nur noch "eine ganz kleine Clique ehrgeiziger, gewissenloser und zugleich unvernünftiger" Schwachköpfe) und immer noch überzeugt von ihren damaligen Machenschaften sind. Die RAF hatte recht: Deutschland ist wirklich ein schlechter Rechtsstaat, was sich an der laxen Bestrafung der Täter (einschliesslich der Terroristin Becker) geäussert hat.
  • flammenschwert1
    Montag, 09.07.2012, 14:59 Uhr
    Heinerich.... der Fahrer Bubacks war ein Polizist, also ein Vertreter des Staates, den die RAF bekämpft hat!
  • Loewenzahn16
    Sonntag, 08.07.2012, 17:54 Uhr
    Ich habe die RAF gemeint. Miteinander reden und auf Argumente und berechtigte Vorwürfe einzugehen und, war doch im Jahre 1970 als die "RAF" von 4 Personen gegründet wurde, undenkbar. Die Ansätze der "RAF" waren gut, nur ist das von der CDU-Regierung falsch gedeutet worden. Die "RAF" war gegen den mörderischen Vietnamkrieg und verurteilten ihn, wie die nicht genügend aufgearbeitete natioalsozialistische Vergangenheit, unter der die Deutschen sehr zu leiden hatten, auch in den Schulen. Die Regierung hätte sich mit den Akteuren der RAF mehr beschäftigen müssen und nicht zuzuschlagen, wie sie es getan haben und nicht als patriarchale Herrscher agieren, sie hätten viel Elend verhindern können.
  • ast1405
    Sonntag, 08.07.2012, 10:02 Uhr
    WerDarf... "wie du bereits oben anführst gibt es K E I N E stichhaltigen B E W E I S E Was bitte rechtfertigt dann --------------diese zweite VERURTEILUNG" Wie ich schon angeführt habe, kann Buback keine Beweise erbringen. Was das Gericht zur Veurteilung veranlasst hat, kann ich auch nicht sagen. Vermutlich war das eine Konzessionsentscheidung.
Partnerangebote
LöschflugzeugQuiz

Was wissen Sie alles über Waldbrände? Testen Sie sich. >

Hitzewelle

Hitzewelle erreicht Deutschland - jetzt ist der Sommer da. >

Obama-Besuch

Wegen Obama-Besuch herrscht zeitweise sogar Flugverbot. >

Flammen in Sao Paulo

Brasilien: Größte Proteste seit 20 Jahren - 200.000 auf der Straße. >


Internet Made in GermanyWEB.DE 2013 - Marke des JahrhundertsIhr WEB.de-Postfach ist grünWeb.de unterstützt Unicef

Sie lesen gerade: Nur kurze Haft für Becker. Zweieinhalb Jahre hat die ehemalige RAF-Terroristin schon verbüßt.