Polizei wertet Videoaufnahmen nach Keks-Fund aus
Die Ermittler haben kaum Zweifel, dass es sich um das 20 Kilogramm schwere Wahrzeichen des Gebäckherstellers Bahlsen handelt, das im Januar von der Fassade der Firmenzentrale gestohlen worden war. Danach tauchten Bekennerschreiben auf, die mit "Krümelmonster" unterzeichnet waren. Der Keks wurde am Dienstag am Pferdedenkmal vor der Leibniz Uni entdeckt. Von den Drahtziehern der Keks-Entführung fehlt weiterhin jede Spur. Die Fahnder werteten Videos der Verkehrsbetriebe aus, sagte Polizeisprecherin Jacobe Heers. Direkt an der Uni liegt eine Straßenbahn-Haltestelle.
Die Ermittler befragten zudem zwei Männer, die am Dienstag ein Video von einer Person im Krümelmonster-Kostüm am Pferdedenkmal aufgenommen hatten. Zu dem Zeitpunkt war der vergoldete Keks indes schon wieder vom Hals des Sachsenrosses abgenommen worden.
Unternehmenschef Werner M. Bahlsen zeigte sich erleichtert: "Ich freue mich sehr und hoffe, dass dies wirklich unser Keks ist und wir ihn bald wieder anbringen können." Der Gebäckhersteller hatte versprochen, 52 000 Packungen Leibniz-Kekse an 52 soziale Einrichtungen zu spenden, sollte der Dieb das Firmen-Symbol wieder herausrücken.
299 Meinungen zu "Jagd auf das Krümelmonster"
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Honor77
Freitag, 08.02.2013, 15:27 Uhr @ Tinidada: Es war weder Diebstahl noch räuberische Erpressung. Für den Diebstahl fehlt das Tatmerkmal des dauernden Zueignungswillens und da die Erpressung auch nicht mit Gewalt bedroht war handelt es sich "nur" um eine einfache Erpressung. Bevor man also mit solchen Anschuldigungen um sich wirft, sollte man sich besser informieren... sonst kann man auch Gefahr laufen, sich selbst strafbar zu machen. In Frage käme z.B. Verleumdung. Obwohl es sich um einen minderschweren Fall handelt und das Krümelmonster, sollte es erwischt werden, nur eine geringe Strafe zu erwarten hätte, handelt es sich bei Erpressung um ein Officialdelikt, das von Amtswegen verfolgt werden muss. Die Polizei hat also keine Wahl, ob sie das Krümelmonster verfolgt oder nicht. Ich glaube auch nicht, dass die Polizei "mit Hochdruck" an der Aufklärung des Falles arbeitet, aber bei dem großen öffentlichen Interesse können sie auch nicht einfach nichts machen. -
Trinidada
Donnerstag, 07.02.2013, 17:32 Uhr Diebstahl und räuberische Erpressung soll kein Verbrechen sein? Du wirst wohl kein Richter sein. -
tartufo
Donnerstag, 07.02.2013, 16:35 Uhr @ulma54 Zitat: == tartufo, hiermit bitte ich um Verzeihung . Wie konnte ich nur Balsen und nicht Bahlsen schreiben, hoffentlich wird mir nicht noch ein Strick gedreht- Schande auf mein Haupt. == Welche Art von Stricken wurden Dir denn gedreht? -
ulma54
Donnerstag, 07.02.2013, 16:28 Uhr tartufo, hiermit bitte ich um Verzeihung . Wie konnte ich nur Balsen und nicht Bahlsen schreiben, hoffentlich wird mir nicht noch ein Strick gedreht- Schande auf mein Haupt. -
tartufo
Donnerstag, 07.02.2013, 16:14 Uhr @ulma54 Zitat: == Vor ein paar Jahren haben jugentliche bei mir die Zeche geprellt. Ich hinterher und konnte sie auch stellen.Die Polizei kam und übernahm den Fall und die Personalien der beiden. Ich wurde gefragt, ob ich die Beiden angerührt habe. Den Schaden den sie angerichtet hatten, hat niemanden interessiert- bis zum heutigen Tag. Naja, ich bin ja auch nicht Herr Balsen. == Die aktuelle Tat hat das Format eines Markendiebes (Diebstahl einer Marke/eines Logos). So etwas wird (leider in Deinem Fall) zumindest ideologisch höher bewertet, als bloßer Mundraub bzw. Zechprellerei. "Leibniz" ist ein Markenzeichen, das international urheberrechtlich geschützt ist. Übrigens: Der Unternehmensgründer hieß Bahlsen - nicht Balsen ;-) -
ulma54
Donnerstag, 07.02.2013, 16:01 Uhr Vor ein paar Jahren haben jugentliche bei mir die Zeche geprellt. Ich hinterher und konnte sie auch stellen.Die Polizei kam und übernahm den Fall und die Personalien der beiden. Ich wurde gefragt, ob ich die Beiden angerührt habe. Den Schaden den sie angerichtet hatten, hat niemanden interessiert- bis zum heutigen Tag. Naja, ich bin ja auch nicht Herr Balsen.
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