Hintergrund: Der Fahrplan der Präsidentenkür
Im Normalfall, wenn der Bundespräsident seine Amtszeit von fünf Jahren voll ausschöpft, muss die Bundesversammlung spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit zusammenkommen. Bei vorzeitiger Beendigung des Amtes - wie dem Rücktritt von Wulff - muss die Bundesversammlung spätestens 30 Tage danach zusammenkommen (Art. 54 Abs. 4 GG). Dies wäre jetzt der 18. März.
Es ist auch ein früherer Termin möglich. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann plädierte aber bereits für den 18. März, weil das zugleich der 22. Jahrestag der ersten freien Volkskammer-Wahl in der DDR ist.
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