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19.02.2012, 14:43 Uhr

Ehrensold für Wulff nicht sicher

Berlin (dpa) - Soll Christian Wulff nach seinem Rücktritt die rund 200.000 Euro Ehrensold bekommen? Neben der moralischen Frage geben rechtliche Aspekte einigen Interpretationsspielraum. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Bezügen ehemaliger Bundespräsidenten:

Welche Versorgungsansprüche hat ein Bundespräsident?

Nach dem "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten" von 1953 erhält ein Staatsoberhaupt mit Ablauf der Amtszeit bis zum Lebensende einen Ehrensold in Höhe der vollen Amtsbezüge (mit Ausnahme der Aufwandsgelder). Dies gilt grundsätzlich auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden "aus politischen oder gesundheitlichen Gründen". Von persönlichen Gründen ist da allerdings nicht die Rede.

Aber wo ist die Grenze zwischen privat und politisch?

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Sollte Christian Wulff den Ehrensold bekommen?

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Das ist umstritten. Eine aktuelle Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt zu dem Schluss: "Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen", seien eher nicht als politische Gründe zu werten, für die bei einem vorzeitigen Rücktritt der Ehrensold gezahlt werden müsse. Unter politischen Gründen seien vielmehr solche zu verstehen, "die weder gesundheitlicher, privater oder persönlicher Natur sind". Als Beispiel werden tiefe Differenzen mit der Regierung über die Außen- und Innenpolitik genannt. Das Gutachten ist rechtlich aber nicht bindend.

Wer entscheidet also letztlich, ob die Bezüge gewährt werden?

Das tut die Bundesregierung. Und die stellt Wulffs Versorgungsansprüche derzeit nicht infrage.

Wie hoch sind die Ansprüche?

Die Bezüge und damit der Ehrensold liegen derzeit bei 199.000 Euro im Jahr. Daneben werden Sach- und Personalkosten für ein Büro mit Sekretariat, persönlichen Referenten und Chauffeur übernommen. Die liegen im Schnitt bei rund 280.000 Euro im Jahr. Derzeit kommen vier Ex-Präsidenten in diesen Genuss: Walter Scheel, Richard von Weizsäcker, Roman Herzog und Horst Köhler.

Hätte Wulff im Fall der Fälle keine Pensionsansprüche?

Auch bei einer Verweigerung des Ehrensolds hätte der 52-Jährige als langjähriger Ministerpräsident in Niedersachsen Anspruch auf eine Pension. Die wird allerdings erst mit 60 fällig. Schon ab dem 57. Lebensjahr hätte er Anspruch auf eine Altersentschädigung für seine Zeit als Landtagsabgeordneter. Ohne Ehrensold hätte Wulff nach Berechnungen des Verwaltungsrechtlers Hans Herbert von Arnim jetzt nur Anspruch auf ein Übergangsgeld aus seinem Ministerpräsidentenamt in Hannover: monatlich rund 7.000 Euro, befristet auf zwei Jahre.

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1289 Meinungen zu " Ehrensold für Christian Wulff?"

  • 132leorobi
    Samstag, 24.03.2012, 17:31 Uhr
    für mich ist er aus privaten gürnde zurück getreten und es sollen nicht weisungsgebundene richter dies berurteilen und nicht sonst wer
  • 132leorobi
    Dienstag, 20.03.2012, 08:00 Uhr
    war es ein privater grund für den rücktritt? war es ein politischer grund für den rücktritt? das sollen nicht weisungsgebundene richter entscheiden und nicht weisungsgebundene wenn ich die zeit des bp und die möglich zeit ins verhältins setze dann könnte ein wucherstundenlohn rauskommen?
  • hawk404
    Montag, 19.03.2012, 10:57 Uhr
    Wenn Ihr etwas ändern wollt, nutzt das demokratische Mittel der PETITION! Es gibt aktuell folgende Petition (Ende der Mitzeichnungsfrist: 27.03.2012!): Ruhebezüge des Bundespräsidenten - Wegfall des Anspruchs auf "Ehrensold" in bestimmten Fällen Jede Stimme zählt, MACHT MIT! >>Hier kann man die Petition (v. 27.02.2012) unterstützen: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=22818 50000 STIMMEN werden insgesamt benötigt, derzeitiger Stand: 8595 Mitzeichner der Petition, d.h. es ist noch viel zu tun!. >>Leitet den Link im Bekanntenkreis und anderen Threads weiter, vielleicht auch per Twitter, Facebook etc...... Nicht nachlassen, Verdrossenheit hilft nicht :-) ! Nur GEMEINSAM können wir es schaffen und die erforderliche Stimmanzahl zusammenbringen oder zumindestens ein deutliches Zeichen des demokratischen Widerstandes setzen...
  • 132leorobi
    Sonntag, 11.03.2012, 17:42 Uhr
    die frage ist privater rücktrit oder politischer? wer entscheidet? hoffenlich die richter und keine freunde? der erste bü papa heuss hat sein haus über bausparkasse wie jeder bürger bezahlt.
  • lva
    Donnerstag, 08.03.2012, 13:10 Uhr
    In Augen meisten Leuten hat er seine Ehre verloren,also steht ihm auch keinen Ehrensold zu. Er hat nur bewiesen wie Geld und Macht geil er ist.Ein gutes Vorbild für unsere Jugend. Und er kriegt noch Unterstützung von unsere Bundeskanzlerin. BRAVO!!!!!
  • Moorsoldat
    Dienstag, 06.03.2012, 16:21 Uhr
    Wann werden für diese Volksschädlinge die gleichen Gesetze gelten wie für das Vieh der Steuerschafe ,Menschen2.ter Klasse zu dem wir gemacht werden wenn der nicht nur davonkommt sondern auch noch dreist in die Staatskasse greifen kann
  • Moorsoldat
    Dienstag, 06.03.2012, 16:11 Uhr
    Wieviele Parasieten mit verbrecherrischen Handlungen brauchen wir noch bis wir italienische oder griechische Verhältnisse erreicht haben
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