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04.11.2011, 14:00 Uhr

Gericht urteilt über Verweis von Kreuzfahrtschiff

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Passagier darf nicht von einem Kreuzfahrtschiff verwiesen werden, nur weil er eine Anordnung des Bordpersonals nicht befolgt hat. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 385 C 2455/10).

Einen Passagier darf nur von einem Kreuzfahrtschiff verwiesen werden, wenn die Weigerung oder der Verstoß gegen die Hausordnung Auswirkungen auf Schiff, Besatzung oder Passagiere hat. So urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ist das nicht der Fall, erhalte der hinausgeworfene Urlauber den Reisepreis zurück und darüber hinaus Schadenersatz. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

In dem Fall ging es um eine Kreuzfahrt nach St. Petersburg und Tallinn, die der Kläger für sich und eine Begleiterin gebucht hatte. Als der Mann in Oslo an Bord ging, musste er seine Koffer öffnen. Darin fand das Sicherheitspersonal zwei angebrochene Flaschen Whiskey, die mit Klebeband versiegelt wurden. Der Kläger nahm die Flaschen wieder an sich, obwohl ein Barmann ihn bat, sie zurückzustellen. Deshalb wurde er am folgenden Tag in Kopenhagen zusammen mit seiner Begleiterin des Schiffes verwiesen. Der Kläger buchte darauf für sich und die Frau einen Flug von Kopenhagen zurück nach Zürich.

Ihm den Aufenthalt an Bord nicht mehr zu erlauben, sei nicht gerechtfertigt gewesen, urteilte das Gericht. Denn der Verweis sei nur als Ultima Ratio gerechtfertigt, etwa wenn die Sicherheit von Schiff und Passagieren gefährdet ist. Von dem Whiskey sei jedoch keine Gefahr ausgegangen, und der Kläger sei nicht betrunken gewesen. Sein Verhalten habe keine Auswirkungen auf die Abläufe an Bord oder auf andere Passagiere gehabt.

Da der Urlauber und die Frau zu Unrecht von dem Schiff verwiesen wurden, müsse ihr Reisepreis um sechs Siebtel gemindert werden, entschied das Gericht. Außerdem habe der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Auch der Rückflug muss erstattet werden.

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6 Meinungen zu "Keine Reise wegen Whiskey?"

  • oneofthem
    Montag, 07.11.2011, 08:33 Uhr
    *grins* meinte natürlich Mentalität... Gehirn schneller als Finger...
  • oneofthem
    Montag, 07.11.2011, 08:31 Uhr
    Diese Urteil bekräftigt die Urlauber, sich künftig noch mehr mit Billigzeug einzudecken und nichts mehr im Hotel (oder in dem Fall: Schiff) zu erwerben und zu konsumieren. Teilweise supergünstige Reisepreise lassen sich doch nur verwirklichen, weil Gewinne über Essen und Trinken reingewirtschaftet werden. Früher war das vielleicht anders, aber da hat die Reise an sich auch deutlich mehr gekostet ! Diese Geiz- ist-geil-Mentalität vieler Urlauber finde ich zum Erbrechen ! Billigflieger, Billighotels mit 3 Sternen gebucht... und sich DANN beschweren, daß kein Luxus wie im 5-Sterne-Hotel vorhanden ist. Im Hotel in der Türkei (diesen Sommer) hab ich genug Leute gesehen, die Getränke tütenweise ins (ohnehin schon) billige Hotel geschleppt haben. Wenn das nicht kontrolliert wird, können die Hotels die kleinen Preise nicht lange halten. Wer zu geizig ist, im Urlaub die regulären Preise zu zahlen, der sollte zuhause bleiben. Und wenn die Regelung, daß man keine fremden Nahrungsmittel und Getränke mit auf´s Schiff nehmen darf, dann ist das eben die Regel ! Wenn ich mich weigere, mich daran zu haltenn, kann ich eben nicht mit. Für mich überhaupt keine Frage. Urlauber müssen sich auch mal an Regeln halten und nicht immer mit der Menatiltät "ich hab bezahlt, ich darf alles" durchs Leben flanieren.
  • flitzer55
    Freitag, 04.11.2011, 16:25 Uhr
    ....und wo ist das Problem? Letztes Jahr waren wir auf die Aida in der Süd Karibik Route unterwegs. Ich nahm in Kolumbien 2 Mandarinen vom Schiff mit (ich bin Diabetiker). Als wir nachmittag zurück zum Schiff wollten, wurde wie immer der Rücksack gescannt uns siehe da, ich hatte noch eine Mandarine zurück mitgebracht. Ich musste es wegwerfen, ansonsten konnte ich nicht auf's Schiff. - das alles ebenfalls unter der deckname: Hygienekontrollen was ich für richtig halte. Whiskey und andere Alkoole konnte man auf die Aida ohne weiteres, (Literweise und Steuerfrei) kaufen, sobald das Schiff die 3 Meilen Zune verlassen hatte.
  • greeboo
    Freitag, 04.11.2011, 15:52 Uhr
    also ich finde auch das es langsam zu weit geht . bin ich echt gezwungen die teure schokolade aus der minibar zu essen ? darf ich nichtz meine eigene essen ? und was ist mit dem wiskhey , wenn mir die hausmarke in der zimmerbar nicht schmeckt ? wenn ich zum einschlafen eben gerne meine eigene marke trinken will ? kein mensch macht ne kreuzfahrt und trinkt dann nur seine eigenen sachen . ich find das mittlerweile echt dreist was einige hotels , oder in dem fall eben ein kreuzfahrtschiff seinen gästen alles vorschreiben will . und damit wir uns nicht missverstehen . ich rede hier nicht von essen das ich mit aufs zimmer nehme , denn das ist meist wirklich unhygienisch . aber das ich mir ne flasche cola mit aufs zimmer nehme , das lasse ich mir nicht verbieten . hatte ich auch noch nicht . kenne ich aber auch aus einigen erzählungen . und das waren keine absteigen .
  • Sorgenfrei
    Freitag, 04.11.2011, 15:45 Uhr
    @Bapo1 In welchen Hotels übernachtest du denn? Hygienekontrollen. Schon das Wort ist lustig. Habe ich weltweit noch nicht erlebt. Auf einer Kreuzfahrt gibt es verschiedene Gründe Glasfalschen zu verbieten. Wer sich den Alkohol an der Bar nicht erlauben kann, soll eben trocken bleiben, bis zum Landgang. Oder gleich in ein Hotel einchecken. Natürlich ohne Hygienekontrollen. Ich liebe dieses Wort. Hygienekontrolle. Demnächst auch an jedem Bahnhof :-)
  • Bapo1
    Freitag, 04.11.2011, 14:56 Uhr
    Ein sehr begrüßungswertes Urteil,diese Kontrollen und Verbote haben doch nur den Zweck den Reisenden,für den eigenen Umsatz,das Geld aus der Tasche zu ziehen,ich hoffe,daß dieses Urteil auch Richtungsweisend für Touristikländer ist,die vor ihren Hotels Taschenkontrollen aus "Hygienegründen" betreiben,wie es z.B.in der Türkei ja fast zur Tagesordnung gehört...
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