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27.01.2012, 11:22 Uhr

Einchecken muss ohne Kreditkarte möglich sein

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Fluggesellschaften müssen Reisende auch dann befördern, wenn diese beim Einchecken die Kreditkarte nicht vorlegen können, mit der sie die Reise gebucht haben. Das geht aus einem Urteil hervor.

Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärte das OLG Frankfurt für unwirksam (Aktenzeichen: 16 U 43/11). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.

Die Richter gaben damit der Klage einer Frau statt, die mit ihrer Kreditkarte einen Flug gebucht hatte. Beim Einchecken war sie aufgefordert worden, diese vorzulegen. Weil sie das nicht konnte, verweigerte die Fluggesellschaft der Frau den Mitflug. Dabei verwies sie auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Antritt des Fluges ausschloss oder alternativ den Kauf eine neues Ticket vorschrieb, falls die Kreditkarte nicht vorgezeigt werden kann. Vor Gericht argumentierte die Airline, mit dieser Regelung wolle man Kreditkartenmissbrauch verhindern.

Die Richter gaben jedoch der Klägerin Recht. Die entsprechende Klausel sei unwirksam, weil sie pauschal bei Nichtvorlage der Kreditkarte die Nichtbeförderung zur Folge hat. Dies sei sachlich nicht gerechtfertigt. Die Fluggesellschaft habe nicht darlegen können, dass ihr durch Kreditkartenmissbrauch finanzieller Schaden entstanden sei.

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  • Knomi
    Freitag, 03.02.2012, 13:50 Uhr
    @bobfischer: Das war ja nun ein richtig qualifizierter Beitrag.... ... hier ging es nicht darum, dass nicht mehr mit Kreditkarte gezahlt werden soll. Nur falls dir das nicht aufgefallen sein sollte. Das Urteil führt nur eine aktuell gängige Praxis der Fluggesellschaften ad absurdum: Es kann nicht sein, dass ich einen voll bezahlten Flug trotz Vorlage einer gültigen Buchung nicht antreten kann, bloss weil ich die zur Bezahlung verwendete Karte zum Fliegen nicht dabei habe!
  • bobfischer
    Freitag, 27.01.2012, 15:42 Uhr
    Toll - zurück in die Vergangenheit: es lebe der (bar-)Geldsäckel. Da ist ja jeder Missbrauch ausgeschlossen, nicht wahr - und geklaut wird Bargeld ja eh' nicht..............

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