Airline muss Fluggast direkt über Annullierung informieren
Fluggesellschaften müssen Reisende direkt über die Annullierung eines Fluges informieren. Es reiche nicht, wenn der Veranstalter einer Pauschalreise, über den der Flug gebucht worden war, darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wurde, entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 2-24 S 92/11). Den Fluggästen stehe ein Ausgleich in Höhe von 600 Euro pro Person zu, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
In dem Fall hatte ein Ehepaar über einen Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht. Der Flug war infolge einer Änderung des Flugplans annulliert worden. Die Fluggesellschaft hatte dies den Fluggästen nicht mitgeteilt, sie wurden erst einen Tag vor dem geplanten Abflug durch ein Schreiben des Reiseveranstalters informiert.
Der Anspruch auf die Ausgleichszahlung ergibt sich nach Auffassung des Landgerichts daraus, dass die Fluggäste nicht mindestens zwei Wochen vor Abflug über die Annullierung in Kenntnis gesetzt wurden. Eine Mitteilung an den Reiseveranstalter reiche nicht aus.
2 Meinungen zu "Entschädigung bei Flugausfall"
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intressiertnich
Freitag, 13.07.2012, 15:44 Uhr bei dem veranstalter würde ich garantiert auch nochmal buchen... kann sowas nicht nachvollziehen. dabei weiß doch jeder, eine schlechte beurteilung geht an 10 leute und eine gute an deutlich weniger... hatte auf hawaii sogar ein unternehmen bezüglich lava aus dem hubschrauber sehen, aber die haben uns abgesagt wegen schlechtem wetter und schlechter sicht. andere unternehmen haben die leute trotzdem rausgeflogen. war ja bezahlt... -
Petersen72
Freitag, 13.07.2012, 15:44 Uhr ''Den Fluggästen stehe ein Ausgleich in Höhe von 600 Euro pro Person zu'' Das gleicht das Flugticket für 1500 Euro und den Ärger mit dem Urlaubsantrag in der Firma leicht aus.
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