08.08.2012, 19:06 Uhr
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Computerpanne: Günstige Tickets nach New York
Die normalerweise etwa 1300 Euro teuren Tickets der israelischen Fluggesellschaft El Al hätten plötzlich nur noch rund 320 Euro gekostet, berichteten US-Medien. Mindestens 5000 Menschen hätten zugeschlagen. "Ich habe für mich, meine Frau, und für ihre drei Brüder Tickets gekauft", sagte ein Mann aus dem New Yorker Stadtviertel Brooklyn der "New York Post".
Die Fluggesellschaft bemerkte den Fehler, an dem ein beauftragtes Unternehmen schuld gewesen sei, und korrigierte ihn. Ob die Tickets gültig sein werden, wollte El Al im Lauf der Woche entscheiden.
Alle News vom: 8.
August 2012
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10 Meinungen zu "Schnäppchen-Flug dank Panne"
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Eisflamme
Donnerstag, 09.08.2012, 13:36 Uhr Woher und wohin ging die Reise? Naja, da wird wohl die Fluggesellschaft schon alleine aus Imagegründen den Leuten gegenüber Kulanz zeigen. Man weiss ja, wie gerade DIE sind, wenns ums Geld geht. -
pallacH
Donnerstag, 09.08.2012, 10:11 Uhr nach deutschem recht kann der verkäufer einen solchen fehler korrigieren. ein verkaufsangebot im laden ist eine "invitatio ad offerendum", eine "aufforderung, ein angebot zu machen". wenn der verkäufer dann an dem angebot sieht, daß der kunde von einem fehlerhaft niedrigen preis ausgeht, hat er das recht, den fehler zu korrigieren. andere frage: wird er lieber in den sauren apfel beißen, um keine schlechte publiccity zu bekommen? -
intressiertnich
Donnerstag, 09.08.2012, 09:19 Uhr leider ist der vertrag wohl nicht rechtskräftig, so wie auch in dem bsp. im laden... zum bsp. im laden: das angebot des käufers wird erst mit der zusage des anbieters geschlossen (bei der kasse mit dem ziehen über den scanner). dabei ist die preisauszeichnung erst einmal egal, sondern das was im system steht zählt. allerdings muss der anbieter jetzt schnellstmöglich den ausgewiesenen preis ändern sonst kanns ärger geben. und die meisten gestehen ihren fehler ein und lassen den günstigeren preis durch, ändern dann aber sofort das schild. ähnlich wird es bei dem fluganbieter auch laufen. eine möglichkeit wäre aber, den kunden zuzusagen und es dem dienstleister in rechnung zu stellen. der hats ja immerhin verbockt. -
laber42
Donnerstag, 09.08.2012, 09:15 Uhr Blödsinn!!! Die Fluggesellschaft kann den Kauf natürlich rückgängig machen. Da könnt ihr jeden Juristen fragen... Es handelt sich hier um ein unbestimmtes Vertragsangebot. D.h. ist das Angebot nicht explizit auf eine bestimmte Person festgelegt, kann der Anbieter bei wichtigem Grund (z.B. Fehler bei der Preisauszeichnung) vom Vertrag auch nachträglich zurücktreten. Er könnte es nur dann nicht wenn das Angebot einen genauen Adressaten gehabt hätte, also "Angebot für Herrn XYZ". Wenn ein Markt, oder hier die Fluggesellschaft, den Vertrag trotz offensichtlichem Fehler doch erfüllt, dann ist das reine Kulanz. Ein Anrecht haben die Käufer darauf nicht. -
hagea
Donnerstag, 09.08.2012, 09:09 Uhr Dummheit tut immer bisken aua!! Aber son Kleinunternehmer m,uß immer miti cents rechnen! ;D -
winwie
Donnerstag, 09.08.2012, 08:52 Uhr Auch nach internationalen Recht ist der Vertrag Kunde und Anbieter rechtens. Aber wie ich die Sache so sehe, werden sich die Gerichte damit beschäftigen.
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