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20.12.2012, 11:21 Uhr

US-Airline erhebt Strafgebühr für nicht angetretenen Flug

Berlin (dpa/tmn) - Oft ist es für Reisende schon ärgerlich genug, wenn sie einen gebuchten Flug nicht wahrnehmen können. Medienberichten zufolge sollen die Passagiere von Southwest Airlines künftig auch noch eine Strafe zahlen, wenn sie ihr Flugticket nicht einlösen.

Die sogenannte No-Show-Gebühr falle an, wenn Fluggäste der günstigsten Buchungsklasse einen Flug nicht antreten, ohne die Airline vorher darüber zu informieren. Wie hoch die Gebühr sein soll und ab wann genau sie gilt, steht laut den Berichten noch nicht fest.

Männer und Frauen ticken ja so unterschiedlich - auch an Bord. >

Mit der Gebühr erhofft sich die Airline wohl höhere Einnahmen. Melden Kunden, dass sie den Flug nicht antreten, kann das Unternehmen den freiwerdenden Platz erneut verkaufen.

Rechtlich sei das Verfahren allerdings zweifelhaft, sagt Reiserechtler Paul Degott. Bei der Gebühr, die praktisch eine Strafe für den Passagier bedeutet, handele es sich möglicherweise um eine unangemessene Benachteiligung nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Pflicht des Reisenden bestehe nur darin, den Ticketpreis zu bezahlen, sagte Degott. Es sei nicht seine Aufgabe, die Fluggesellschaft darüber zu informieren, ob er die gekaufte Leistung auch in Anspruch nimmt.

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4 Meinungen zu "Bußgeld für verpassten Flug"

  • gardenio
    Sonntag, 23.12.2012, 14:36 Uhr
    Was wir daraus lernen: Niemals (mehr) bei Southwest Airlines buchen! Es gibt genug andere Fluggesellschaften!
  • Gnus
    Donnerstag, 20.12.2012, 16:40 Uhr
    Eine "No Show Fee" ist doch völlig normal, allerdings wird die nur erhoben, anders als im Beitrag behauptet, wenn der Kunde den Ticketpreis nicht zu entrichten hat. Bspl.: Ich reserviere ein Flugticket, kann die Reise allerdings nicht antreten, ich storniere die Buchung rechtzeitig und ich muss für das Ticket nichts bezahlen. Storniere ich nicht, muss ich eine "No Show Fee" in Höhe von ca. 25 Prozent zahlen. Das ist doch durchaus Fair, schließlich handelt es sich hierbei um eine Kulanzleistung der Fluggesellschaft. Eine Reservierung ist schließlich bindend, so dass ich normalerweise den kompletten Ticketpreis entrichten müsste. Eine "No Show Fee" in Verbindung mit der Entrichtung des Ticketpreises ist jedoch unstatthaft und wird in der Regel nicht erhoben, da eine solche Klausel in den Beförderungsbedingungen (nach richterlicher Überprüfung) nicht Bestandteil des Vertrages wird.
  • Regeny
    Donnerstag, 20.12.2012, 15:47 Uhr
    "Melden Kunden, dass sie den Flug nicht antreten, kann das Unternehmen den freiwerdenden Platz erneut verkaufen." Aha die Damen und Herren wollen also zukünftig dreifach anstatt nur einfach absahnen: Ticket von Passagier #1, Strafe von Passagier #1 und Ticket von Passagier #2 anstatt Ticket von Passagier #1 Der Platz wurde bezahlt und kostet weniger Sprit, wenn keiner drauf sitzt. Die Geier sollen mal ihre unersättliche Gier runterschrauben. Ich unterbreite einen ähnlichen Vorschlag mal den Verkehsbetrieben: jeder der zu Fuß unterwegs ist obwohl er eine gültige Monatskarte hat, muss Strafe zahlen. Und jeder Fußgänger muss Strafe zahlen weil kein Schutzblech, keine Beleuchtung, keine Reflektoren, keine Bremsen, kein Fahrradhelm ... Ich könnte einfach nur wild um mich ballern wenn ich so einen Bullschitt lese.
  • JayBeeXX
    Donnerstag, 20.12.2012, 15:24 Uhr
    Der Umkehrschluß wäre, ich würde erschossen (bestraft), wenn ich zur BT-Wahl ginge, den Wahlzettel aber ungültig mache und das Wahlergebnis nicht das prognostizierte ist? LACH

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