Zur mobilen Ansicht wechseln

04.01.2013, 11:21 Uhr

Abflughafen verlegt - Anspruch auf Schadenersatz

Hannover (dpa/tmn) - Bucht der Reiseveranstalter einen Flug um, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern es können auch Kosten entstehen. Urlauber haben daher Anspruch auf eine Entschädigung.

Eine Änderung des Abflughafens und eine Verlegung des Reisezeitraums um einen Tag müssen Pauschalurlauber nicht hinnehmen. Ihnen steht dann Schadenersatz zu. Allerdings ist nicht der komplette Urlaub beeinträchtigt, urteilte das Amtsgericht Hannover (Az.: 426 C 9598/11). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

Viele Fluggäste verzichten auf Ausgleichszahlung

Flug verspätet oder gestrichen? Diese Ansprüche haben Sie. >

In dem Fall hatte eine Familie eine Flugpauschalreise nach Tunesien gebucht. Diese war für den Zeitraum 23. August bis 6. September geplant. Als Abflughafen hatte sich die Familie, die in der Nähe von Würzburg wohnt, Hannover ausgesucht. Drei Monate vor der Reise teilte der Reiseveranstalter der Familie mit, dass die gebuchten Flüge gestrichen wurden. Als Alternative bot es Flüge ab Paderborn an: den Hinflug am 24. August, den Rückflug am 7. September. Start in Paderborn sollte um 10.30 Uhr sein, in Tunesien um 6.00 Uhr. Dies wollte die Familie nicht hinnehmen, kündigte den Reisevertrag und forderte Schadenersatz in Höhe von 100 Prozent des Reisepreises.

Dem entsprach das Gericht nur teilweise. Die Kläger hätten zweifellos Anspruch auf Schadenersatz. Denn die Verlegung des Reisezeitraums um einen Tag sei mehr als eine Unannehmlichkeit. Außerdem sei in dem Fall die Nachtruhe der Reisenden beeinträchtigt worden. Davon seien jedoch nur der erste und der letzte Tag der Reise betroffen gewesen, und deshalb eine Entschädigung in Höhe zweier Tages-Reisepreise angemessen. Eine komplette Kündigung des Reisevertrags und ein Schadenersatz in Höhe von 100 Prozent rechtfertige dies nicht.

Alle News vom: 4. Januar 2013 Zur Übersicht: Reise

Bisher wurde hierzu noch keine Meinung abgegeben. Aber Sie haben doch bestimmt eine!

Im Test scheitert er an Schweißflecken und Falten in der Kleidung. >

So freizügig wie hier im Naturisten-Camp Cap d’Agde in Frankreich dürfen sich Touristen in anderen

Andere Länder, andere Sitten: So vermeiden Sie Fettnäpfchen. >

Hunterian Museum wird 200

Das Hunterian Museum in London lockt mit gruseligen Medizin-Exponaten. >

Schild Bitte nicht stören

Hoteliers verraten die extravaganten Anfragen ihrer Gäste. >


Internet Made in GermanyWEB.DE 2013 - Marke des JahrhundertsIhr WEB.de-Postfach ist grünWeb.de unterstützt Unicef

Sie lesen gerade: Anspruch auf Schadenersatz. Änderung des Abflughafens müssen Urlauber nicht hinnehmen.