Am 19. Juni tritt eine neue Regelung in Kraft: Alle Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen müssen dann eine zusätzliche Gasprüfung vorweisen – unabhängig von der normalen Hauptuntersuchung.

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Künftig müssen alle Freizeitfahrzeuge mit einer fest eingebauten Flüssiggasanlage eine gültige Gasprüfung nach dem technischen Standard DVGW G 607 vorweisen. Bisher war diese nur bei Wohnmobilen vorgeschrieben, wenn die Gasheizung während der Fahrt genutzt wurde. Für Wohnanhänger war sie komplett freiwillig. Die neue Regelung tritt am 19. Juni 2025 in Kraft, dann endet die zwölfmonatige Übergangsfrist.

Die neue Prüfung ist alle zwei Jahre fällig und erfolgt unabhängig von der regulären Hauptuntersuchung. "Flüssiggas im Camper ist zwar praktisch, aber bei defekten Anlagen hochgefährlich", warnt Frank Schneider vom TÜV-Verband.

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Die Regelung soll das hohe Sicherheitsrisiko von alten oder beschädigten Gasanlagen reduzieren. Dabei gewinnen am meisten die Camper selbst, meint ADAC-Campingexperte Martin Zöllner: "Die regelmäßige Prüfung der Gasanlage sorgt für Sicherheit und ist eine wichtige Voraussetzung für unbeschwerten Urlaub."

Wer die Frist verpasst, riskiert Bußgelder

Die Sachverständigen kontrollieren die gesamte Gasanlage auf Dichtheit und Funktionstüchtigkeit. Dazu gehören Gasleitungen, Anschlüsse, Geräte wie Kocher oder Heizungen sowie Sicherheitsventile und die Halterung der Gasflaschen. Wichtig: Gasschläuche und Regler müssen spätestens nach zehn Jahren ausgetauscht werden.

Die Prüfung kostet zwischen 40 und 80 Euro und dauert 20 bis 45 Minuten. Durchführen dürfen sie nur anerkannte Sachkundige - etwa TÜV-Prüfstellen, Fachwerkstätten oder mobile Prüfdienste. Wer die Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Dauer der Überschreitung drohen Bußgelder zwischen 15 und 60 Euro.

Wurde vor dem 19. Juni 2024 keine G-607-Prüfung durchgeführt, muss bis zum Stichtag am 19. Juni eine Erstprüfung erfolgen. Bereits geprüfte Fahrzeuge sind sicher, wenn die letzte Prüfung nicht älter als 24 Monate ist. Neufahrzeuge hingegen müssen vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden. (sv)

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