Die Standspur, die sich rechts neben den Fahrspuren auf der Autobahn befindet, ist ausschließlich für Notfälle vorgesehen. Es ist Autofahrern nur gestattet, diesen Seitenstreifen bei Unfällen und Pannen zu nutzen oder wenn sie dazu von der Polizei aufgefordert werden. Ein weiterer Sonderfall wird von der Prüforganisation Dekra ebenfalls als Hinweis erwähnt: Wenn Signale oder Hinweisschilder ausdrücklich das Fahren auf der Standspur erlauben. Jegliche andere Verwendungen sind untersagt.

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Diese Regelung gilt ebenso für Pausen zum Rauchen oder um sich zu erleichtern. Es ist auch nicht gestattet, sich an diesen Stellen aufzuhalten, um beispielsweise im Navigationsgerät eine neue Route zu planen oder das Auto von einem verschütteten Getränk zu säubern. Ebenso ist es untersagt, hier zum Beispiel bei Verkehrsstau rechts vorbeizufahren, um zur Ausfahrt oder einem Parkplatz zu gelangen. Personen, die gegen das Nutzungsverbot verstoßen und unerlaubt an diesen Stellen fahren, halten oder parken, müssen mit Bußgeldern ab 55 Euro und je nach Schwere mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Sicherheitsmaßnahmen bei Autopannen

Wenn dort jemand mit einem mehrspurigen Wagen zum Stillstand kommt, sei es auch nur, um anderen zu helfen, muss er unverzüglich den Blinker einschalten und ein Warndreieck aufstellen. Andernfalls könne der Verantwortliche haften müssen, wenn es zu einem Auffahrunfall kommt. Darüber hinaus ist es erforderlich, vor dem Verlassen des Autos eine Warnweste anzuziehen.

Aufgepasst: Vor allem auf Autobahnen geht vom fließenden Verkehr eine starke Gefährdung aus. Alle Mitfahrenden sollten deshalb das Auto verlassen und sich hinter die Leitplanke in Sicherheit bringen, damit sie sich dadurch von der Fahrbahn distanzieren.   © dpa/bearbeitet durch ella

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