Die EU möchte, dass ältere Fahrzeuge jährlich einer HU unterzogen werden. Für Motorräder, deren Erstzulassung mehr als 10 Jahre her ist, soll das zum Glück nicht gelten.
Im Dezember 2024 schlug der Geschäftsführer des TÜV Süd vor: Fahrzeuge sollen ab 10 Jahren nach der Erstzulassung jährlich zur HU. Ein Vorschlag, der regelmäßig von den Prüfvereinen kommt. Der Sicherheit wegen.
Auf EU-Ebene scheinen die Lobbyisten Gehör zu finden, denn die Kommission schlägt vor, die Prüfintervalle der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen ab 10 Jahren auf 12 Monate zu senken. Motorräder wären davon allerdings ausgenommen – und das ist gut so.
Mehr als 3,6 Millionen Motorräder betroffen
In Deutschland fallen derzeit um die 3,6 Millionen Krafträder in die Altersgruppe "10 Jahre und älter". Im Grunde jedes Krad mit Erstzulassung vor 2015, um es einzugrenzen. Im Schnitt kostet eine Hauptuntersuchung mit AU fürs Motorrad in Deutschland derzeit um die 86 Euro.
Müssten ältere Motorräder jährlich zur HU, würde das deutsche Kraftradler jährlich bis zu 300 Millionen Euro zusätzlich kosten und den Prüforganisationen entsprechende zusätzliche Einnahmen einbringen. Im Vorschlag der EU-Kommission sind nur Autos und Vans genannt. Die Sinnhaftigkeit bei Motorrädern ließe sich statistisch auch nicht belegen. Laut KBA wurden 2023 insgesamt 1.843.883 Krafträder einer HU unterzogen. Davon wiesen 1.651.791 keine Mängel auf. Als "verkehrsunsicher" galten nur 192 untersuchte Motorräder und selbst "gefährliche Mängel" wurden nur bei 7.785 Motorrädern dokumentiert. Zusammengefasst sprechen wir hier gerade einmal über 0,43 Prozent.
Eine Verkürzung des Intervalls bei Motorrädern würde der Sicherheit im Verkehr also kaum zuträglich sein.
Motorräder weiter alle 2 Jahre zum TÜV?
Aktuell gilt der bekannte Turnus von 24 Monaten zwischen den HU-Terminen. Und daran wird sich so schnell nichts ändern, denn die EU-Kommission hat keinen Vorschlag unterbreitet, der Motorräder betrifft. Und selbst wenn: Bevor solch ein Vorschlag in Kraft treten könnte, müsste er vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden. Im Anschluss wird die Kommission die entsprechenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen vorbereiten.
Anschließend müssten Teile der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geändert werden. Im Detail die Anlage VIII des §29, in der die Intervalle festgelegt sind, in denen Fahrzeugtypen zur HU, AU oder SP (Sicherheitsprüfung) müssen. Und hier stehen die Krafträder – also alles über ab der Klasse A1 – unter einem eigenen Unterpunkt. Sprich: Sollte sich bei Personenkraftwagen etwas ändern, muss das nicht zwangsläufig für Krafträder gelten.
Die meisten Fahrzeuge müssen jährlich zum TÜV
Interessante Randnotiz zur Anlage VIII des §29 StVZO, dass von den 22 erwähnten Fahrzeugklassen bereits heute 15 Klassen alle 12 Monate zur HU müssen. Darunter hauptsächlich Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und gewerblich genutzte unter 3,5 Tonnen sowie Anhänger. © Motorrad-Online