• Schnee, Matsch und Streusalz. Im Winter kann es häufiger nötig sein, etwa die Scheiben des Autos oder dessen Scheinwerfer zu putzen.
  • Aber auch das Kennzeichen sollte dabei nicht vergessen werden.
  • Denn ist dieses nicht mehr zu erkennen, droht ein Bußgeld.

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Klar, die Autoscheiben müssen immer so sauber sein, dass die Autofahrenden einen klaren Durchblick behalten. Sauber bleiben besser auch die Kennzeichen.

Denn die müssen stets lesbar sein, informiert die "ACE Lenkrad" (1/2023). Ist das nicht der Fall, kann ein Bußgeld von fünf Euro fällig werden, so die Clubzeitschrift des Auto Clubs Europa (ACE).

Vorsicht auch bei erblassten oder beschädigten Kennzeichen

Das kann auch bei verblassten oder beschädigten Nummernschildern der Fall sein. Wer so etwas selbst ausbessern will, muss aber aufpassen. Zwar dürfte es laut ACE in der Regel unproblematisch sein, einzelne Buchstaben mit geeigneter, also wetterfester Farbe nachzuzeichnen.

Doch Veränderungen an den Kennzeichen können im Einzelfall schlimmstenfalls als strafbare Urkundenfälschung gelten. Daher haben auch zusätzlich am Nummernschild angebrachte Aufkleber oder selbst gemachte Kennzeichen am Auto nichts verloren.  © dpa

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