Der Rechtsstreit mit einem Spielwarenhersteller aus Deutschland zog sich schon viele Jahre. Nach einigem Hin und Her hat die Sportwagenschmiede nun Recht bekommen.

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Testarossa? Na klar, das ist der von 1984 bis 1996 gebaute Ferrari-Sportwagen, der aus vielen Gründen eine Autoikone ist. Aufgrund seines unverwechselbaren Pininfarina-Designs, seines legendären Antriebs samt 390 PS starkem V12-Motor mit flacher Kurbelwelle sowie nicht zuletzt seiner Auftritte in der 1980er-Jahre-Kultserie "Miami Vice" (siehe Fotoshow) ist der Ferrari Testarossa wahrlich nicht nur Autofans ein Begriff. Und die Menschen müssen sich weiterhin nicht umgewöhnen, denn der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg entschied nun: Allein Ferrari hält die Markenrechte und darf ein Produkt "Testarossa" nennen.

Spielwarenhersteller beantragte Löschung der Marke

Dem neuerlichen Urteil war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen, der einige Wendungen mit sich brachte. Der Startschuss fiel 2015, als der Nürnberger Spielwarenfabrikant Kurt Hesse die Testarossa-Markenrechte für sich reklamierte. Ferrari hatte sich diese 2007 gesichert – nicht nur für Fahrzeuge, sondern auch für Ersatzteile und Modellautos. Im Dezember 2016 wurden Ferraris umfassende Markenrechte beim Deutschen und Europäischen Markenamt tatsächlich für nichtig erklärt; die Edelschmiede aus Maranello durfte daraufhin nur noch "Kraftfahrzeuge" (Zitat aus dem EU-Urteil) so nennen.

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Gegen diese Entscheidungen legte Ferrari Widerspruch ein, verlor 2017 allerdings einen ersten Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht. Das Hauptargument der nordrhein-westfälischen Richter: Ferrari habe die Markenrechte in den fünf Jahren zuvor nicht ausreichend genutzt. "Eine Marke muss genutzt werden, damit sie geschützt bleibt. Das hat das Unternehmen hier nicht getan", sagte eine Gerichtssprecherin damals der "Zeit" zufolge. Nach einigem juristischen Hin und Her hob die Beschwerdestelle des Europäischen Patent- und Markenamts EUIPO Ferraris Testarossa-Rechte im August 2023 endgültig auf.

Testarossa-Fahrräder, -E-Bikes und -Rasierer

Für Spielzeugunternehmer Hesse, der einmal Eigentümer der bekannten Carrera-Rennbahn-Produktion war, schien nun der Weg frei, eigene Produkte unter der Marke Testarossa zu vertreiben. Seine Autec AG, die neben Rennbahnen für Modellautos unter anderem ferngesteuerte Schiffe, Autos und Flugmodelle produziert, wollte Fahrräder, E-Bikes und Rasierer (!) unter diesem Namen auf den Markt bringen.

Doch Ferrari gab sich nicht geschlagen und klagte sich durch die Instanzen – auch auf EU-Ebene. Mit Erfolg: Denn die EU-Richter gestehen Ferrari in ihrem jüngsten Urteil zu, die Marke Testarossa sehr wohl zu nutzen. Zum Beispiel dann, wenn ein gebrauchter Testarossa oder auch nur Ersatzteile oder Zubehör durch einen autorisierten Händler verkauft werde. Es sei davon auszugehen, dass Ferrari als Markeninhaber einer solchen Transaktion jeweils stillschweigend zugestimmt und eine "offizielle Ferrari-Lizenz" erteilt habe. Hinzu komme, dass der Hersteller immer wieder die Echtheit oder Historie eines Fahrzeugs offiziell bestätige. Dadurch werde die Marke kontinuierlich genutzt. Obendrein kritisierte das Gericht Teile der EUIPO-Entscheidung als unzureichend begründet und widersprüchlich.

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Kosten bleiben an Hesse und dem EUIPO hängen

Damals im Düsseldorfer Prozess reichte den Richtern die Ferrari-Argumentation, man sei ja weiterhin mit Wartung, Reparatur und Aufbereitung der Testarossas beschäftigt, nicht aus. Damals hieß es, das Unternehmen erbringe diese Dienstleistungen unter der Dachmarke Ferrari und die Nutzung des Markennamens im Ersatzteilgeschäft habe einen zu geringen Umfang. Die Sichtweise der EU-Richter ist offensichtlich eine andere. Mit der Konsequenz, dass weiterhin allein Ferrari den Markennamen Testarossa nutzen darf. Und dass sowohl das EUIPO als auch Kurt Hesse die Verfahrenskosten tragen müssen.  © auto motor und sport