Mit der StVO-Novelle ändern sich ab dem 28. April nicht nur die Strafen für Verkehrsdelikte und die Höhe von Bußgeldern. Auch neue Verkehrszeichen halten Einzug in den Straßenverkehr. Was die neuen Schilder bedeuten, erfahren Sie hier.
Autofahrer müssen sich künftig an neue Schilder wie dieses gewöhnen. Das neue Verkehrszeichen 277.1 besagt: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen."
Das ebenfalls neu eingeführte Zeichen 281.1 signalisiert das Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.
Neu und exklusiv für Fahrradfahrer ist dieses Schild: Zeichen 350.1 dient der Unterrichtung über den Beginn von Radschnellwegen und der Führung von Radschnellwegen an Knotenpunkten.
Auch Carsharing wird in der StVO-Novelle gestärkt: Durch dieses Zusatzzeichen wird das Parken für Carsharing-Fahrzeuge innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Damit auch klar wird, dass es sich um ein Carsharing-Fahrzeug handelt, wird eine neue Plakette eingeführt. Sie ist gut sichtbar an der Windschutzscheibe zu befestigen.
Ebenfalls neu eingeführt wird das Sinnbild "Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind – mehrfachbesetzte Personenkraftwagen". Straßenverkehrsbehörden sollen es beispielsweise für die Durchführung von Verkehrsversuchen verwenden.