Auf deutschen Autobahnen gilt grundsätzlich das Überholverbot von rechts. Doch es gibt Ausnahmen. Wann greifen diese und welche Strafen drohen bei einem Verstoß?
Wer viel auf deutschen Autobahnen unterwegs ist, kennt das Dilemma: Auf der linken Spur schleicht ein Auto dahin, während rechts die Fahrbahn frei wäre. Die Versuchung ist groß, einfach rechts vorbeizuziehen. Doch das kann teuer werden! Grundsätzlich gilt in Deutschland: Überholt wird links. Doch es gibt Ausnahmen, bei denen das Rechtsüberholen erlaubt ist.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in dieser Hinsicht eindeutig: Wer überholen will, muss das von links tun. Das Rechtsüberholen auf der Autobahn ist in den allermeisten Fällen verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt es dabei sogar zu einer Gefährdung oder einem Unfall, drohen noch höhere Strafen.
Ausnahme: Wann ist rechts überholen erlaubt?
Eine Ausnahme von diesem Verbot gibt es laut ADAC, wenn der Verkehr so dicht ist, dass sich Fahrzeugschlangen gebildet haben. Dann darf man rechts schneller fahren als links. Voraussetzung dafür ist, dass auf allen Fahrstreifen so dichter Verkehr ist, dass Fahrzeuge nebeneinander fahren und der Verkehr einmal auf der einen, dann auf der anderen Fahrspur geringfügig schneller ist.
Außerdem darf man mit geringfügig höherer Geschwindigkeit rechts überholen, wenn Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen stehen oder maximal 60 km/h fahren. Dabei darf man maximal 20 km/h schneller fahren. Bei stehendem Verkehr darf man auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h überholen.
Sonderfall: Ein- und Ausfädelungsstreifen
Auf Einfädelungsstreifen oder sogenannten Parallelfahrbahnen – also Spuren, die sich später mit der Hauptfahrbahn vereinen – ist das Rechtsüberholen ausdrücklich erlaubt. Diese Streifen gelten nicht als regulärer Teil der Autobahnfahrbahn, weshalb dort andere Regeln gelten. Wer also auf einem Beschleunigungsstreifen schneller ist als der Verkehr links daneben, darf vorbeiziehen.
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Ähnliches gilt für Ausfädelungsstreifen, etwa in der Nähe von Autobahnabfahrten. Hier ist das Rechtsüberholen ebenfalls zulässig, sofern der restliche Verkehr stockt oder langsam rollt. Allerdings sollte man dabei nicht mit hoher Geschwindigkeit überholen – die StVO spricht von "mäßiger Geschwindigkeit", was etwa 60 km/h bedeutet.
Rechts überholen aus Ungeduld? Keine gute Idee
Trotz aller Ausnahmen ist eines klar: Wer auf der rechten Spur etwa an einem "Mittelspurschleicher" vorbeiziehen will, obwohl der Verkehr normal fließt, handelt regelwidrig. In solchen Fällen ist Geduld gefragt – oder ein deutliches, aber sicheres Zeichen durch den Blinker, dass man links überholen möchte.
Wer außerhalb der geschilderten erlaubten Situationen rechts überholt, muss mit Konsequenzen rechnen. Das Bußgeld liegt in der Regel bei 100 Euro, dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf 120 Euro, bei einem Unfall sogar auf bis zu 145 Euro. (ncz)
Verwendete Quellen
- Bussgeldkatalog.org: Rechts überholen auf der Autobahn - Wann ist es erlaubt?
- ADAC: Rechts überholen - nur in Ausnahmefällen erlaubt
- ADAC: Überholen: Wo ist es verboten, wo erlaubt?
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