Ein Verkehrszeichen gibt es in Deutschland seit fast 90 Jahren, doch vielen ist es bis heute noch unbekannt. Wissen Sie, was es bedeutet?
Vorfahrt gewähren, Parken verboten oder die unbeliebte Sackgasse – diese Schilder kennt nahezu jeder. Ins Stutzen kommen Verkehrsteilnehmer wohl eher, wenn sie an einer Laterne eine rot-weiße Banderole entdecken. Denn was hat es damit auf sich?
Laternenring gibt es seit 1937 in der StVO
Der Aufkleber, der als Laternenring bekannt ist, hat allerdings eine lange Geschichte. 1937 war er erstmals in einer Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf zwei Bildern zu sehen. Heute ist der Aufkleber in der StVO als Zeichen 394 aufgeführt.
Demnach ist das Richtzeichen nicht zur Dekoration da, sondern erfüllt eine wichtige Funktion. In 1,50 bis 1,80 Meter Höhe zeigt die Markierung Autobesitzern in geschlossenen Ortschaften an, dass die Straßenlaterne nicht die ganze Nacht lang brennt. Zu welcher Zeit sie ausgeschaltet wird, kann im roten Feld mit weißer Schrift vermerkt sein.
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Wofür braucht es das Verkehrszeichen?
Für Autofahrer ist der Laternenring ein wichtiger Hinweis beim Parken. Denn wenn das Fahrzeug im Dunkeln dort steht und die Laterne erlischt, könnten andere Verkehrsteilnehmer es übersehen. Fahrzeughalter müssen allerdings sicherstellen, dass ihr Auto sichtbar ist. Demnach gilt: Es muss mit einer eigenen Lichtquelle wie dem Park- oder Standlicht beleuchtet werden. Innerorts genügt es, die zur Fahrbahn gerichtete Fahrzeugseite zu beleuchten, außerorts betrifft es beide Seiten.
Wer sich wissentlich nicht daran hält oder das Zeichen nicht kennt, muss womöglich mit einem Bußgeld rechnen. Wie "Der Westen" unter Berufung auf den ADAC berichtet, könne den Besitzer sogar eine Mitschuld treffen, wenn es wegen der fehlenden Beleuchtung seines Autos zu einem Unfall kommt, was hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen könnte. (paf)
Verwendete Quellen:
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