Nach Zugriffsversuchen auf Pornoseiten von Rechnern des Erzbistums Köln sieht die Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Es werde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Köln am Montag nach dem Abschluss von Vorprüfungen. Der WDR berichtete.
Bei Bekanntwerden des Falls im August hatte das Erzbistum erklärt, die Firewalls hätten gegriffen. Das Erzbistum lässt nach eigenen Angaben regelmäßig prüfen, ob die Firewalls Zugriffsversuche auf mit Blick auf die IT-Sicherheit risikobehaftete Seiten mit Gewaltdarstellungen, Pornografie oder Drogen abwehren können.
Nach einer Routineprüfung hatte das Generalvikariat eine Zusammenstellung erhalten. Sie habe Zugriffsversuche dokumentiert, die durch den Web-Content-Filter erfolgreich verhindert worden seien. Eine Auswertung, welche Inhalte hinter den URLs lagen, sei dabei nicht erfolgt, hatte das Erzbistum mitgeteilt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ging es bei der Vorprüfung um die Inhalte und nicht darum, ob es tatsächlich Zugriffe auf die Seiten gab. Der Besuch von Pornoseiten ist nur dann strafbar, wenn dort zum Beispiel Minderjährige bei sexuellen Handlungen zu sehen sind. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.