• Nach dem Urteil gegen Alfons Schuhbeck wurde noch keine Revision eingelegt.
  • Das teilte das Landgericht München I am Mittwoch - einen Tag vor Ablauf der Frist - mit.

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Knapp eine Woche nach der Verurteilung des Star-Kochs Alfons Schuhbeck zu einer Gefängnisstrafe wegen Steuerhinterziehung haben weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht München I am Mittwoch - einen Tag vor Ablauf der Frist - auf Anfrage mit.

Bei der zuständigen Strafkammer sei kein Rechtsmittelverzicht eingegangen, ein Rechtsmittel aber auch nicht, sagte ein Gerichtssprecher. Ein Sprecher von Schuhbecks Anwälten teilte mit, dass er über die Entscheidung, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen, informieren werde, "wenn sie gefallen ist".

Das Landgericht München I hatte am Donnerstag vergangener Woche eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung gegen Schuhbeck verhängt. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Wenn die Prozessparteien auf Rechtsmittel verzichten und das Urteil rechtskräftig wird, muss Schuhbeck ins Gefängnis.  © dpa

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