Im Prozess um den Mord an der 15 Jahre alten Mia ist das Urteil gefallen: Der Messerstecher von Kandel muss acht Jahre und sechs Monate in Haft.

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Im Fall des tödlichen Messerangriffs auf die 15-jährige Mia in Kandel hat das Landgericht Landau den Ex-Freund des Mädchens zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Die Richter verhängten die Strafe gegen den vermutlich aus Afghanistan stammenden Abdul D. wegen Mordes und Körperverletzung, wie das Gericht mitteilte.

Abdul D. hatte Mia kurz nach Weihnachten 2017 in einem Drogeriemarkt im pfälzischen Kandel erstochen, vermutlich aus Eifersucht.

Diskussion um Altersfeststellung bei Migranten

Das Verbrechen hatte bundesweit für großes Entsetzen gesorgt. Der Fall fachte zudem die Diskussion um die Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen neu an.

Abdul D. hatte sein Alter mit 15 Jahren angegeben, er war nach seiner Ankunft in Deutschland als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling betreut worden. Nach der Tat wurde Zweifel laut, ob er tatsächlich so jung ist. Die Staatsanwaltschaft gab ein Gutachten in Auftrag.

Als Ergebnis kam heraus, dass er zum Tatzeitpunkt mindestens 17 Jahre und 6 Monate, wahrscheinlich aber 20 Jahre alt war. Das Gericht entschied "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten. Sie geht davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt womöglich keine 18 Jahre alt war und sieht ihn zunächst als Jugendlichen an. Der Prozess fand deshalb unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Forderung nach Verschärfung des Jugendstrafrechtes

Am Rande der Verhandlung waren wiederholt Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts laut geworden. Rechtsexperten wie die Anwältin Jenny Lederer weisen dies aber zurück. "Solche Forderungen mögen sich alltagspsychologisch bei aufwühlenden Prozessen erklären lassen", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Der oft geäußerte Vorwurf einer angeblichen "Kuscheljustiz" der Gerichte bei Minderjährigen und Heranwachsenden sei aber falsch.

"Mit Blick auf das Kernstück des Jugendstrafrechtes - den Erziehungsgedanken – helfen Forderungen nach höheren Strafen nicht weiter. Man darf nicht aus dem Blick verlieren, dass sich junge Menschen – auch über das 21. Lebensjahr hinaus – in einer Entwicklungsphase befinden", sagte Lederer, Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins.

Schon die Höchstgrenzen von 10 Jahren beziehungsweise 15 Jahren seien gravierende Sanktionsmöglichkeiten, die mit diesem Gedanken nicht vereinbar seien und von denen nur restriktiv Gebrauch zu machen sei. (mcf/dpa)

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