• Die US-Kolumnistin E. Jean Carroll wirft Ex-Präsident Donald Trump vor, sie in den 1990er Jahren vergewaltigt zu haben.
  • Ihre Klage wird nun durch ein neues Gesetz möglich, wonach es bei Schadenersatzklagen nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung keine Verjährungsfristen mehr gibt.
  • Donald Trump hat die Vorwürfe bisher immer bestritten und sie eine Lügnerin genannt.

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Die US-Kolumnistin E. Jean Carroll hat Ex-Präsident Donald Trump wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verklagt. Carrolls Anwälte forderten in der am Donnerstag bei einem Gericht in Manhattan eingereichten Klageschrift wegen Körperverletzung und Rufschädigung unter anderem Schadenersatz. Die heute 78-Jährige wirft Trump vor, sie 1995 in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt zu haben. Bislang konnte sie den Ex-Präsidenten nur wegen Verleumdung verklagen, da die mutmaßliche Tat verjährt war.

Ein neues Gesetz, das am Donnerstag im Bundesstaat New York in Kraft trat, ermöglichte ihr nun die neue Klage. Dem Gesetz zufolge können mutmaßliche Vergewaltigungsopfer unabhängig von Verjährungsfristen mutmaßliche Täter auf Schadenersatz verklagen.

Vergewaltigungsvorwürfe von E. Jean Carroll seit 2019 bekannt

Carroll und Trump stehen sich in dem Fall seit 2019 wegen des Vorwurfs der Verleumdung vor Gericht gegenüber. Carroll hatte dem damaligen Präsidenten Trump 2019 öffentlich vorgeworfen, sie in den 90er Jahren in einem Luxus-Kaufhaus in New York in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Trump wies die Anschuldigungen mit den Worten zurück, die frühere Kolumnistin für das Magazin "Elle" würde "total lügen". Er fügte hinzu: "Sie ist nicht mein Typ."

Verleumdungsklage gegen Trump bisher erfolglos

Carroll verklagte Trump in der Folge wegen Verleumdung. Trump gelang es seitdem immer wieder, das Verfahren zu verzögern. Unter anderem ging es um die Frage, ob Trump juristisch von der US-Regierung vertreten werden sollte, weil er die Aussagen während seiner Zeit als Präsident tätigte.

Trumps Anwältin Alina Habba sagte am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP, sie respektiere und bewundere Menschen, die das Wort ergreifen. Dieser Fall stelle aber "leider eine Zweckentfremdung des Gesetzes dar, die einen schwerwiegenden Präzedenzfall schafft und riskiert, die Glaubwürdigkeit der tatsächlichen Opfer zu delegitimieren".

Carroll hatte über 20 Jahre lang geschwiegen, bevor sie 2019 - ermutigt durch die 2017 gestartete #MeToo-Bewegung gegen Gewalt gegen Frauen - ihre Geschichte in einem Buch aufschrieb. (afp/cgo)  © dpa