• Deutschland wird auf die neue Gasumlage eine Mehrwertsteuer erheben müssen.
  • Das hat die Europäische Kommission bekräftigt.
  • Man wolle jedoch Lösungen finden.

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Für die Verbraucher in Deutschland wird es keine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage geben. Die EU-Kommission bekräftigte am Dienstag in Brüssel, dass eine Streichung der Steuer anders als von der Bundesregierung erhofft nicht möglich ist. Die Kommission arbeitet nach eigenen Angaben aber zusammen mit Berlin an einer Lösung bezüglich der Mehrwertsteuer.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte auf EU-Ebene um eine Ausnahme gebeten. Ein Sprecher der EU-Kommission machte jedoch deutlich: "Es gibt an sich keine Möglichkeit, diese Art von Umlage auszunehmen." Zugleich betonte er: "Wir sind in Kontakt mit der deutschen Regierung, um Lösungen zu finden, die den Verbrauchern nutzen und den gleichen Effekt für sie hätten."

Scholz will schnelle Klärung mit EU-Kommission zur Gasumlage

Die Bundesregierung will nun schnell mit der EU-Kommission nach Alternativen zu der rechtlich nicht möglichen Streichung der Mehrwertsteuer suchen. Man wolle mit der Kommission darüber reden, "wie wir das Geld den Bürgern wieder zurückkommen lassen können", sagte Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Dienstag in Berlin. "Diesen Weg werden wir jetzt ganz schnell mit der Kommission besprechen, dann ist er auch rechtssicher und kann umgesetzt werden, noch bevor die Umlage erhoben wird."

Um Gasimporteure zu stützen, müssen Kunden in Deutschland ab dem Herbst deutlich mehr für ihr Gas bezahlen. Alle Gaskunden sollen daher zusätzlich 2,419 Cent pro Kilowattstunde bezahlen, Privathaushalte ebenso wie Firmen. Hinzu käme dann die Mehrwertsteuer, die bei Gas normalerweise 19 Prozent beträgt. Das wären dann also noch einmal 0,46 Cent. Damit würden die Kosten für den Verbraucher insgesamt also 2,88 Cent pro Kilowattstunde betragen. (dpa/mbo)  © dpa