• Wer vorzeitig in Rente geht, kann zwar weiter arbeiten, ab einer gewissen Einkommenshöhe werden dann aber die Bezüge gekürzt.
  • Der Bundestag hat am Donnerstagabend beschlossen, diese Zuverdienstgrenzen zu kippen.

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Frührentner mit einem Nebenjob können ab dem kommenden Jahr beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend, die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos zu streichen.

Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen von derzeit 6300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34 500 Euro. Diese Einzelregelungen sind Teil eines umfangreichen Änderungskatalogs für den Bereich der Sozialversicherungen.

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Großzügigere Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Künstlersozialkasse

Zu dem Maßnahmenbündel gehören unter anderem auch großzügigere Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Künstlersozialkasse (KSK). Während deren Mitglieder bisher maximal 450 Euro im Monat aus einer nicht-künstlerischen Tätigkeit verdienen durften, bleiben sie künftig so lange über die KSK abgesichert, wie die künstlerische oder publizistische Tätigkeit noch als "Hauptberuf" erkennbar ist.

Darüber hinaus enthält das vom Bundestag verabschiedete Gesetzespaket eine Reihe von Maßnahmen zur Digitalisierung: So werden zahlreiche Vorgänge wie die Meldung von Elterngeldzeiten oder die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der bisherigen Papierform komplett auf elektronische Verfahren umgestellt. (dad/dpa)

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Mit dem Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge werden Deutschland in den kommenden 15 Jahren fast 13 Millionen Arbeitnehmer verloren gehen. Das teilt das Statistische Bundesamt mit. Das entspricht knapp 30 Prozent der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen, bezogen auf das Jahr 2021.