Die AfD wurde vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Debatte über ein Verbotsverfahren wurde dadurch neu angefacht. Die FDP hält nichts davon, ganz im Gegenteil.

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Der Kandidat für den FDP-Vorsitz, Christian Dürr, warnt vor einem Antrag für ein AfD-Verbot beim Bundesverfassungsgericht. "Ich halte nichts von einem Verbotsverfahren, im Übrigen ist das damals bei der NPD schon gescheitert", sagte Dürr den Zeitungen der Funke-Mediengruppe nach der Verfassungsschutz-Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch.

"Das Signal an die Wählerinnen und Wähler, die die AfD bei der Bundestagswahl zur zweitstärksten Kraft gemacht haben, wäre fatal."

Christian Dürr, FDP

"Das Signal an die Wählerinnen und Wähler, die die AfD bei der Bundestagswahl zur zweitstärksten Kraft gemacht haben, wäre fatal", sagte der FDP-Politiker. Die AfD müsse man "politisch wieder klein machen", indem konkrete Probleme gelöst werden.

Das sieht auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, so. "Entscheidend im Kampf gegen die AfD sind nun schnelle sichtbare Erfolge der neuen Koalition, vor allem in den Bereichen Migration und Sicherheit sowie Wirtschaft", sagte der CDU-Politiker der "Augsburger Allgemeinen".

Zu Rufen über ein Verbotsverfahren äußerte er sich zurückhaltend. "Wir müssen angesichts der Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Einstufung der AfD nun genau analysieren, welche Konsequenzen das im Umgang mit dieser Partei haben kann", sagte er. "Es ist aber klar, dass die Auseinandersetzung mit der AfD auch weiterhin politisch geführt werden muss", betonte der CDU-Politiker.

Verbotsverfahren gegen NPD waren erfolglos

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD zuvor nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Diskussion über ein AfD-Verbotsverfahren nimmt damit wieder Fahrt auf.

Ein Verbot dürfen Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat beantragen. Entschieden wird über den Antrag vom Bundesverfassungsgericht. Die Hürden für ein Parteienverbot sind hoch. Zwei Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Partei NPD, die sich 2023 in "Die Heimat" umbenannt hat, sind bereits gescheitert. (dpa/bearbeitet von mbo)