Mit klaren Worten stellt sich die deutsche Antidiskriminierungsbeauftragte gegen den Kurs von US-Präsident Trump: "Wir weichen keinen Millimeter." Auch Deutschland befinde sich "mitten in einer Diskriminierungskrise".
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat den Kurs von US-Präsident
Trump und SAP gehen gegen Diversitätspolitik in Unternehmen vor
Hintergrund ist das Vorgehen Trumps und seiner Regierung gegen Initiativen für Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion, das zahlreiche Unternehmen unter Druck setzt. Trump und seine Mitstreiter wie der Tech-Milliardär Elon Musk argumentieren, dass durch solche Initiativen die "Bevorzugung" einiger Bevölkerungsgruppen und damit die Benachteiligung anderer Gruppen vorangetrieben werde.
Viele US-Unternehmen haben als Konsequenz ihre Maßnahmen zur Förderung von Minderheiten bereits zurückgefahren oder gestrichen, darunter Google und Meta. Auch deutsche Firmen reagieren: So wurde am Montag bekannt, dass der Konzern SAP seine angepeilte Frauenquote von 40 Prozent in der Belegschaft aufgeben wird.
Deutschland "mitten in einer Diskriminierungskrise"
Trump führe seit 100 Tagen einen "Glaubenskrieg gegen Diversity, Equity und Inclusion", also gegen Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion, sagte Ataman. In aller Welt würden Autokraten, Diktatoren und Faschisten Vielfalt und Rechtsstaatlichkeit bekämpfen. Für das Engagement in Deutschland könne das nur heißen: "Jetzt erst recht! Dranbleiben!" Zehntausende Fälle, die ihre Antidiskriminierungsstelle bearbeite, zeigten, dass sich auch Deutschland "mitten in einer Diskriminierungskrise" befinde, erklärte Ataman.
Ataman will Verbotsverfahren gegen AfD
Scharfe Kritik übte sie an der AfD - "einer deutschen Partei, die die US-Regierung auffällig viel lobt". Aus Atamans Sicht müsste jetzt ein Verbotsverfahren eingeleitet werden. "Diese Partei wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Das wurde auch Zeit! Das muss jetzt aber auch Konsequenzen haben", sagte Ataman. Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung hätten jetzt die Chance, ein Verbotsverfahren zu beantragen.
Anfang Mai hatte der Bundesverfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Daraufhin hatte die Partei einen Eilantrag und eine Klage dagegen eingereicht und eine Stillhaltezusage gefordert, solange im Eilverfahren nicht entschieden ist. Nur knapp eine Woche später gab der Verfassungsschutz bekannt, dieser Stillhaltezusage nachzukommen und die neue Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" vorläufig auf Eis zu legen. Die Diskussion um ein mögliches Verbotsverfahren geht indes weiter. (dpa/bearbeitet von nap)